Was sind A- und B-Verstöße in der Probezeit?

A‑Verstöße sind schwerwiegende Verkehrsdelikte (z.B. Trunkenheit, Unfallflucht, Rotlicht mit Gefährdung); B‑Verstöße sind weniger gravierende Regelverstöße (z.B. abgefahrene Reifen). Bei einem A‑Verstoß oder zwei B‑Verstößen während der Probezeit ist ein Aufbauseminar (ASF) verpflichtend und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert; weitere Verstöße können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Parallel gelten Bußgelder und Punkte nach dem Bußgeldkatalog.

Die Einteilung in A‑ und B‑Verstöße dient der Sanktionierung von Führerscheinneulingen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). A‑Verstöße sind besonders gefährdende Delikte wie Fahren unter Alkohol/Drogen, Fahrerflucht, grobe Rotlichtverstöße oder Fälle mit erheblicher Gefährdung. B‑Verstöße sind weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, z.B. Falschparken. Rechtsfolgen: Bereits ein A‑Verstoß oder zwei B‑Verstöße innerhalb der normalen 2‑jährigen Probezeit führen zur Anordnung eines Aufbauseminars (ASF) und zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre; zusätzlich drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wiederholte oder besonders gravierende Taten können die Fahrerlaubnisentziehung oder die Anordnung einer medizinisch‑psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Beispiel: Ein Fahranfänger übersieht eine rote Ampel und verursacht beinahe einen Unfall (A‑Verstoß): Behörde ordnet ASF an, verlängert Probezeit auf 4 Jahre, stellt Bußgeldverfahren und mögliche Punkte fest; bei einem weiteren relevanten Verstoß droht die Entziehung der Fahrerlaubnis und ggf. Anordnung einer MPU.

Leistungen

  • Erstberatung: Einschätzung, ob es sich um A‑ oder B‑Verstöße handelt und welche Folgen drohen.
  • Prüfung der Verwaltungsakte: Akteneinsicht, Überprüfung von Messprotokollen, Zeugenangaben und Bußgeldbescheiden.
  • Verwaltungsverfahren: Form- und fristgerechte Einsprüche, Widersprüche und Rechtsbehelfe gegen Bescheide.
  • Verteidigung in Bußgeld‑ und Strafverfahren sowie Vertretung vor der Führerscheinstelle.
  • MPU‑ und ASF‑Vorbereitung: fachliche Begleitung, Gutachterauswahl, Vorbereitungsgespräche und Antragsunterstützung.
  • Verhandlung mit Behörden: Minderung der Sanktionen, Vermeidung von Entzug oder Erreichen alternativer Maßnahmen.
Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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