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Was sind die gesetzlichen Ruhezeiten?

Gesetzliche Ruhezeiten regeln, dass zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen muss (§ 5 ArbZG).
Nach § 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) muss ein Arbeitnehmer zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten. Für bestimmte Branchen (z. B. Krankenhäuser, Gaststätten) gelten Ausnahmeregelungen, die in Tarifverträgen oder durch behördliche Genehmigung abweichend geregelt werden können, jedoch muss innerhalb eines bestimmten Ausgleichszeitraums eine gleichwertige Ruhezeit gewährt werden. Konkretes Beispiel: Ein Arbeitnehmer beendet seine Arbeit um 20:00 Uhr. Demnach darf er frühestens um 7:00 Uhr des nächsten Tages wieder mit der Arbeit beginnen. Wenn der Arbeitgeber diese Regel bricht, drohen Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen. Verletzungen der Ruhezeit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber belasten, insbesondere in Hinblick auf Gesundheit und Organisation.

Wie wir Unterstützung bei Ruhezeiten bieten

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und unterstützt Sie in allen Fragen rund um gesetzliche Ruhezeiten. Wir bieten:
  1. Prüfung bestehender Arbeitszeitregelungen: Wir analysieren Verträge und Betriebsvereinbarungen auf rechtskonforme Ruhezeiten.
  2. Beratung: Individuelle Beratung zu Ausnahmen und branchenspezifischen Regelungen.
  3. Vertretung: Juristische Unterstützung bei Streitfällen z. B. bei Verstößen gegen Ruhezeiten oder gegenüber Behörden.
  4. Schulungen: Durchführung von Schulungen für Führungskräfte und HR-Abteilungen zu gesetzlichen Vorgaben und Best-Practice-Ansätzen.
Kontaktieren Sie uns, um rechtliche Sicherheit zu schaffen und mögliche Sanktionen durch Verletzungen der Ruhezeiten zu vermeiden.
Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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