Was sind die häufigsten Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen?
Häufige Fehler sind fehlerhafte oder fehlende Kalibrierungsnachweise, falsche Winkel-/Abstandsbestimmung der Messanlage und Verwechslung bzw. Nichtidentifikation des tatsächlich gemessenen Fahrzeugs. Weitere typische Mängel sind Bedienfehler, Störungen durch Reflexionen/Mehrfachtargets und unvollständige Messprotokolle.
Bei Geschwindigkeitsmessungen treten wiederholt drei Gruppen von Fehlern auf: technische Mängel, Messaufstellungsfehler und Verfahrensfehler. Technisch sind das abgelaufene oder fehlende Kalibrierungszertifikate, Softwarefehler und mangelnde Wartung; bei der Aufstellung Fehler wie falscher Messwinkel, ungeeignete Montagehöhe oder Messung über eine falsche Distanz; verfahrensseitig fehlen oft nachvollziehbare Messprotokolle, Rohdaten oder korrekte Foto- bzw. Videoidentifikation des Fahrzeugs. Beispiel: Ein Fahrer wird von einer stationären Radarmessung erfasst; die Akte enthält kein aktuelles Kalibrierungszertifikat, die Messskizze zeigt einen seitlichen Winkel von 15° und das Foto erfasst zwei Fahrzeuge in Linie. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellte fest, dass der seitliche Winkel und die fehlende Zielzuordnung zu einer Überschätzung der Geschwindigkeit um bis zu 8 km/h führen können; ohne Kalibrierschein konnte die Messung nicht rechtskonform nachgewiesen werden. Relevante Aktenstücke, die regelmäßig anzufordern sind: Kalibrierschein, Wartungsprotokoll, Rohdaten, Messskizze und Bedienerqualifikation.
Unsere Leistungen
Akteneinsicht und sofortige Prüfung der vorgelegten Messunterlagen (Kalibrierungsnachweis, Messprotokoll, Fotos, Rohdaten).
Prüfung der Messaufstellung und Umweltbedingungen sowie Einholung einer technischen Ersteinschätzung.
Beauftragung und Koordination eines unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung der Messgenauigkeit.
Formulierung von rechtlichen Einwendungen, Widerspruchen und Verteidigungsstrategien im Bußgeld- und Gerichtsverfahren.
Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Amtsgericht mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens oder Milderung der Sanktionen.
Beratung zur Wahrung von Punkten und Führerscheinfolgen sowie mögliche Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.