Was sind Erben zweiter, dritter und vierter Ordnung?
Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge wie Geschwister. Erben dritter Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge (z. B. Tanten/Onkel, Cousins). Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge (z. B. Großtanten/-onkel, entfernte Cousins).
Nach §1924 ff. BGB bestimmt die gesetzliche Erbfolge Ordnungen: Die 1. Ordnung sind Abkömmlinge; kommt keiner in Betracht, rücken die Angehörigen der 2. Ordnung nach – das sind Eltern und deren Abkömmlinge (z. B. Geschwister, Nichten/Neffen). Fehlen auch diese, gelten die Angehörigen der 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (z. B. Tanten/Onkel, Cousins). Die 4. Ordnung umfasst Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Innerhalb einer Ordnung erben die Personen zu gleichen Teilen; stirbt ein Angehöriger vor dem Erblasser, treten seine Abkömmlinge nach dem Prinzip der Repräsentation an seine Stelle. Beispiel: Herr K. stirbt ohne Ehegatten und Kinder; seine Eltern sind bereits verstorben. Er hinterlässt eine Schwester und zwei Cousins. Da die Eltern (2. Ordnung) vorverstorben sind, rückt die Schwester (als Abkömmling eines Elternteils) in die Erbfolge der 2. Ordnung; die Cousins gehören zur 3. Ordnung und erben nur, wenn keine Erben der 2. Ordnung vorhanden sind. Die Schwester erhält damit den Erbteil allein; die Cousins würden nur bei Fehlen aller Erben der 2. Ordnung berücksichtigt.
Leistungen der Kanzlei zum Thema gesetzliche Erbfolge
- Bestandsaufnahme: Prüfung der Familienverhältnisse, Suche nach Erben nach Ordnungsprinzip (§1924 ff. BGB).
- Erbquotenberechnung: Ermittlung der gesetzlichen Anteile, Berücksichtigung von Repräsentation und Erbengemeinschaft.
- Pflichtteilsprüfung: Feststellung von Pflichtteilsansprüchen und deren Durchsetzung oder Abwehr.
- Gestaltung: Beratung und Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Ausschlagungen zur steuerlichen und persönlichen Optimierung.
- Durchsetzung: Vertretung vor Behörden und Gerichten bei Erbscheinverfahren, Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsprozessen.
- Abwicklung: Unterstützung bei Nachlassinventar, Gläubigerbefriedigung und Auflösung von Erbengemeinschaften.
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