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Was sind Partnerschaftsgesellschaften?

Partnerschaftsgesellschaften sind spezielle Personengesellschaften für die gemeinsame Berufsausübung freier Berufe (z. B. Anwälte, Ärzte, Architekten) mit eigener Rechtsfähigkeit und besonderer Haftungsregelung.

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine speziell für Freiberufler geschaffene Rechtsform (§ 1 PartGG). Im Gegensatz zu klassischen Personengesellschaften wie GbR oder OHG bietet die PartG eine besondere Haftungsstruktur: Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner. Sind nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften neben der Patnerschaft nur diese handelnden Partner für berufliche Fehler (§ 8 Abs. 2 PartGG). Beispiel: Eine Steuerkanzlei in Form einer PartG, bestehend aus drei Steuerberatern, begeht einen Beratungsfehler durch einen Partner; nur dieser und das Partnerschaftsvermögen haften für den Schaden. Eine Partnerschaftsgesellschaft muss ins Partnerschaftsregister eingetragen werden und kann durch eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung die Haftung für bestimmte Berufsgruppen weiter begrenzen, wenn entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden. Die PartG ermöglicht dadurch eine flexible, auf die Anforderungen der freien Berufe zugeschnittene Struktur mit erhöhtem Haftungsschutz.

Unsere Leistungen bei Partnerschaftsgesellschaften

  • Beratung zur Wahl der passenden Gesellschaftsform: Analyse der individuellen Anforderungen Ihrer Berufsausübung.
  • Gestaltung und Prüfung von Partnerschaftsverträgen: Rechtssichere Vertragsgestaltung, Haftungsregelungen, Nachfolge- und Ausscheidensregelungen.
  • Begleitung bei der Gründung und Registereintragung: Vorbereitung, Erstellung aller notwendigen Unterlagen, Kommunikation mit dem Partnerschaftsregister.
  • Unterstützung bei Haftungsfragen: Klärung individueller Haftungsrisiken, insbesondere bei der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), einschließlich Versicherungsanforderungen.
  • Langfristige rechtliche Betreuung: Beratung zu Umstrukturierungen, Beitritten oder Ausscheiden von Partnern, Anpassung des Vertragswerks, Vertretung in Streitfällen.
Stand: 28.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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