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Was sind typische Haftungsfallen im E-Commerce?

Typische Haftungsfallen im E-Commerce sind fehlende oder fehlerhafte Anbieterkennzeichnung (Impressum), mangelhafte Informationspflichten bei Widerruf und Versand sowie Verstöße gegen Urheber- und Markenrechte bei Produktbildern oder Texten.

Ein häufiger Haftungsfall entsteht durch die Verletzung von Informationspflichten gemäß §§ 5, 6 DDG und Art. 246a EGBGB. Beispiel: Ein Online-Händler verkauft Elektronikprodukte, aber sein Impressum ist unvollständig (keine Telefonnummer, unklare Rechtsform). Ein Mitbewerber mahnt ihn deshalb wettbewerbsrechtlich ab und verlangt Unterlassung sowie Kostenerstattung. Gleichzeitig nutzt der Händler Produktbilder von Herstellern, ohne eine Lizenz zu besitzen. Auch hier droht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Zusätzlich auffällig: Die Widerrufsbelehrung ist veraltet und der Kunde wird nicht korrekt über Rücksendekosten informiert – dies kann zu erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken für Online-Händler führen ( z.B. Verlängerung der Widerrufsfrist, Rückabwicklungen und Abmahnungen). Zudem besteht Haftung für fehlerhafte Produktbeschreibungen, die zur Irreführung führen (§ 5 UWG). Diese und weitere Pflichtverstöße können nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell gravierende Folgen haben.

So unterstützen wir Sie bei der Vermeidung von Haftungsfallen im E-Commerce

  • Rechtssichere Prüfung Ihrer Website, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung
  • Abmahnschutz durch präventive Überprüfung von Produktdarstellungen, Bildern und Texten
  • Begleitung bei der rechtskonformen Gestaltung von Checkout-Prozessen und Informationspflichten
  • Beratung zu urheber- und markenrechtlichen Risiken bei Produktvermarktung
  • Erstellung und Pflege rechtssicherer Vertragsdokumente und Templates für Ihre Online-Plattform
  • Im Streitfall: Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte im Internet- und E-Commerce-Recht sorgen dafür, dass Sie Ihre Geschäftsprozesse rechtlich abgesichert betreiben können – dauerhaft und effizient.

Stand: 26.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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