Was sollte ich als Erstes tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?
Unterschreiben oder zahlen Sie nichts sofort, und reagieren Sie nicht unüberlegt. Sichern Sie alle Unterlagen/Beweise (Abmahnung, Anlagen, Umsätze, Screenshots, E-Mails) und notieren Sie Fristen. Lassen Sie die Abmahnung umgehend anwaltlich prüfen und geben Sie bis dahin keine inhaltlichen Erklärungen ab.
Nach Erhalt einer Abmahnung zählt zunächst Fristmanagement: Datum des Zugangs dokumentieren, Frist im Kalender blocken und alle Anlagen vollständig sichern. Danach keine Unterlassungserklärung unterschreiben und keine Zahlungen leisten, bevor die Anspruchslage geprüft ist. Sichern Sie Beweismittel: Screenshot der beanstandeten Seite/Anzeige, Liefer- und Rechnungsunterlagen, Kommunikationsverlauf, ggf. Providerdaten. Beispiel: Ein Onlinehändler erhält eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung durch Nutzung eines geschützten Begriffs in der Produktüberschrift. Die Abmahnung fordert 2.000 € Kosten und eine Unterlassungserklärung mit 5.100 € Vertragsstrafe. Erste Schritte: Listing sofort offline nehmen (ohne Schuldeingeständnis), prüfen, ob der Begriff markenmäßig benutzt wurde, ob Erschöpfung (Originalware) greift, ob Verwechslungsgefahr besteht und ob der Abmahner aktivlegitimiert ist. Häufig sinnvoll: eine modifizierte Unterlassungserklärung mit engerem Verbot, angemessener Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch und Verhandlung über Kosten/Schadensersatz. So wird das Risiko einer einstweiligen Verfügung reduziert und zugleich eine überzogene Bindung vermieden.
So unterstützen wir bei Abmahnung & Verletzung
- Sofortige Fristen- und Risikoprüfung (Unterlassung, Kosten, Schadensersatz, einstweilige Verfügung).
- Analyse der behaupteten Rechtsverletzung (Marke/Urheber/Wettbewerb), Aktivlegitimation des Abmahners und Beweislage.
- Strategie zur schnellen Risikoreduzierung (Takedown, Dokumentation, interne Maßnahmen) ohne unnötige Zugeständnisse.
- Entwurf/Prüfung einer modifizierten Unterlassungserklärung mit passendem Zuschnitt und Vertragsstrafenregelung.
- Verhandlung über Abmahnkosten, Auskunfts- und Schadensersatzforderungen; Zurückweisung unberechtigter Ansprüche.
- Vertretung in Eilverfahren (einstweilige Verfügung) und im Klageverfahren; bundesweite Korrespondenz mit Gegenseite und Gerichten.
- Prävention: rechtssichere Texte/Prozesse, Monitoring und Schulungen, um künftige Abmahnrisiken zu senken.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!