Was tun, wenn der Umgang verweigert wird?
So unterstützen wir Sie beim verweigerten Umgang
Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht berät und vertritt Sie umfassend in Fällen verweigerter Umgangskontakte. Wir bieten:
- Prüfung Ihres Falles und bestehender Umgangsregelungen
- Außergerichtliche Intervention, z. B. Kontaktaufnahme mit dem betreuenden Elternteil oder Einschaltung des Jugendamts
- Antragstellung beim Familiengericht auf Umgangsregelung oder einstweilige Anordnung
- Begleitung bei gerichtlicher Durchsetzung von Umgangsrechten, auch bei Zwangsmaßnahmen
Wir setzen uns konsequent für das Recht Ihres Kindes auf beide Elternteile ein und sichern Ihre Rechte als Umgangsberechtigter effektiv.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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