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Was tun, wenn der Umgang verweigert wird?

Betroffene Elternteile sollten umgehend das Jugendamt einschalten und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um den Umgang ggf. gerichtlich durchsetzen zu lassen.
Wird der Umgang verweigert, sollte der betroffene Elternteil zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, z. B. mit Unterstützung des Jugendamts. Führt dies nicht zur Lösung, kann das Familiengericht den Umgang regeln. Beispiel: Eine Mutter verhindert kurzfristig den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind, obwohl ein gerichtlich geregelter Umgangsplan besteht. Der Vater dokumentiert die verweigerten Termine und schaltet seine Anwältin ein. Diese beantragt eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht. Das Gericht entscheidet im Eilverfahren und verpflichtet die Mutter zur Einhaltung des Umgangs. Bei fortgesetzter Verweigerung droht ein Ordnungsgeld. In schwerwiegenden Fällen kann sogar ein Wechsel des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Debatte stehen. Wichtig ist, dass keine eigenmächtigen Schritte unternommen, sondern gerichtliche Lösungen gesucht werden.

So unterstützen wir Sie beim verweigerten Umgang

Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht berät und vertritt Sie umfassend in Fällen verweigerter Umgangskontakte. Wir bieten:

  • Prüfung Ihres Falles und bestehender Umgangsregelungen
  • Außergerichtliche Intervention, z. B. Kontaktaufnahme mit dem betreuenden Elternteil oder Einschaltung des Jugendamts
  • Antragstellung beim Familiengericht auf Umgangsregelung oder einstweilige Anordnung
  • Begleitung bei gerichtlicher Durchsetzung von Umgangsrechten, auch bei Zwangsmaßnahmen

Wir setzen uns konsequent für das Recht Ihres Kindes auf beide Elternteile ein und sichern Ihre Rechte als Umgangsberechtigter effektiv.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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