Was versteht man unter Erbrecht?

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge von Todes wegen und bestimmt, wer Vermögen, Schulden und Rechte eines Verstorbenen übernimmt. Es umfasst die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge sowie Schutzrechte wie den Pflichtteil und Instrumente wie den Erbschein.
Das Erbrecht bestimmt, was mit dem Vermögen einer verstorbenen Person (dem Nachlass) geschieht: Wer Erbe wird, welche Ansprüche bestehen und wie Schulden ausgeglichen werden. Neben der Testierfreiheit sind zentrale Elemente die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil für nahe Angehörige, das Vermächtnis, der Erbvertrag und die Möglichkeit der Ausschlagung. Praktisch wichtig sind Erbschein, Nachlassverzeichnis, Erbauseinandersetzung und steuerliche Folgen. Beispiel: Herr M. hinterlässt ein Haus, Geschäft und zwei Kinder, hat aber ein handschriftliches Testament, in dem er eines der Kinder enterbt. Das enterbte Kind verlangt den Pflichtteil; zur Durchsetzung muss es den Pflichtteilsanspruch berechnen lassen, ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch prüfen (bei Schenkungen zu Lebzeiten) und den Anspruch einklagen oder durchsetzen. Parallel ist das Nachlassvermögen zu sichern (Bankkonten, Geschäftsführung), ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und Gläubigerrechte zu beachten. Juristische Schritte reichen von Erbscheinsanträgen über Pflichtteilsklagen bis zur Beratung zur steueroptimalen Nachlassgestaltung.

Unsere Leistungen im Erbrecht

Wir unterstützen Mandanten in allen Phasen des Erbfalls mit pragmatischer, rechtssicherer Beratung und Prozessvertretung. Schwerpunkte:

  1. Vorsorge und Gestaltung
    • Errichtung rechtskräftiger Testamente und Erbverträge
    • Gestaltung zur Sicherung von Betriebsnachfolge und Vermögensübertragung
    • Steuerliche Optimierung in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
  2. Nachlassabwicklung
    • Prüfung von Testamenten, Antrag auf Erbschein, Erstellung von Nachlassverzeichnissen
    • Sicherung von Vermögenswerten und Kommunikation mit Banken, Behörden und Versicherungen
  3. Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
    • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen
    • Vertretung in Erbauseinandersetzungen, Teilungsklagen und Zwangsverfahren
  4. Alternative Konfliktlösungen
    • Mediation und Verhandlungsführung zur schnellen, kostenbewussten Lösung von Erbstreitigkeiten

Wir übernehmen auf Wunsch komplette Fallsteuerung: Dokumentenbeschaffung, Fristüberwachung, Klageführung und Vergleichsverhandlungen bis zur Umsetzung der vereinbarten Lösung.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
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