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Was versteht man unter Limited (Ltd.) in Deutschland?

Die Limited (Ltd.) ist eine britische Kapitalgesellschaft mit geringer Mindeststammeinlage. Sie haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Für die Gründung und Anerkennung gelten spezielle Vorschriften.

Die Limited (Ltd.) nach englischem Recht ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gründung mit geringem Stammkapital möglich ist. Theoretisch genügt ein Stammkapital von 1 Britischen Pfund (£1). Insbesondere vor der Reform des deutschen GmbH-Rechts war die Ltd. bei Gründern beliebt, da sie günstiger und schneller gegründet werden konnte als eine GmbH. Die Ltd. haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, jedoch kann es in der Praxis durch mangelnde Akzeptanz von Banken/Geschäftspartnern und steuerliche Hürden zu praktischen Problemen kommen. Seit dem Brexit sind zudem zusätzliche rechtliche Unsicherheiten bei der Anerkennung und Besteuerung der Ltd. in Deutschland entstanden. 

Leistungen unserer Kanzlei bei Ltd.-Gründung und -Betreuung

  • Umfassende Beratung: Prüfung, ob die Ltd. für Ihr Vorhaben sinnvoll und rechtssicher ist.
  • Gründung & Registrierung: Begleitung bei Gründung der Ltd. und Einrichtung der deutschen Zweigniederlassung.
  • Vertragsgestaltung: Erstellung und Prüfung relevanter Gesellschafts-, Dienstleistungs- und Arbeitsverträge.
  • Steuerrecht: Zusammenarbeit mit Steuerberatern zu Haftung, Doppelbesteuerung und Steuerpflichten.
  • Compliance & laufende Betreuung: Sicherstellung laufender rechtlicher Vorgaben, Vertretung bei Registeranmeldungen und Behörden.
  1. Risikoprüfung
  2. Beglaubigung & Notartermine
  3. Korrrespondenz mit englischen Partnern und Behörden
Stand: 28.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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