Was versteht man unter Limited (Ltd.) in Deutschland?
Die Limited (Ltd.) ist eine britische Kapitalgesellschaft mit geringer Mindeststammeinlage. Sie haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Für die Gründung und Anerkennung gelten spezielle Vorschriften.
Die Limited (Ltd.) nach englischem Recht ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gründung mit geringem Stammkapital möglich ist. Theoretisch genügt ein Stammkapital von 1 Britischen Pfund (£1). Insbesondere vor der Reform des deutschen GmbH-Rechts war die Ltd. bei Gründern beliebt, da sie günstiger und schneller gegründet werden konnte als eine GmbH. Die Ltd. haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, jedoch kann es in der Praxis durch mangelnde Akzeptanz von Banken/Geschäftspartnern und steuerliche Hürden zu praktischen Problemen kommen. Seit dem Brexit sind zudem zusätzliche rechtliche Unsicherheiten bei der Anerkennung und Besteuerung der Ltd. in Deutschland entstanden.
Leistungen unserer Kanzlei bei Ltd.-Gründung und -Betreuung
- Umfassende Beratung: Prüfung, ob die Ltd. für Ihr Vorhaben sinnvoll und rechtssicher ist.
- Gründung & Registrierung: Begleitung bei Gründung der Ltd. und Einrichtung der deutschen Zweigniederlassung.
- Vertragsgestaltung: Erstellung und Prüfung relevanter Gesellschafts-, Dienstleistungs- und Arbeitsverträge.
- Steuerrecht: Zusammenarbeit mit Steuerberatern zu Haftung, Doppelbesteuerung und Steuerpflichten.
- Compliance & laufende Betreuung: Sicherstellung laufender rechtlicher Vorgaben, Vertretung bei Registeranmeldungen und Behörden.
- Risikoprüfung
- Beglaubigung & Notartermine
- Korrrespondenz mit englischen Partnern und Behörden
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