Was versteht man unter Patronatserklärungen?

Eine Patronatserklärung ist die schriftliche Zusage eines Mutterunternehmens, ein Tochterunternehmen finanziell zu unterstützen, meist gegenüber einer Bank; sie kann zwischen weicher (moralischer Unterstützung) und harter (verbindlicher Zusage) Unterstützung angesiedelt sein.

Eine Patronatserklärung wird häufig zur Absicherung von Krediten verwendet. Dabei erklärt die Muttergesellschaft (Patron) – meist gegenüber der finanzierenden Bank – ihre Bereitschaft, das Tochterunternehmen so auszustatten, dass es seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann. Es existieren harte (rechtlich bindende) und weiche (rein moralisch bindende) Patronatserklärungen; die rechtliche Durchsetzbarkeit ist im Einzelfall zu prüfen. Beispiel: Eine deutsche Bank gewährt einer ausländischen Tochtergesellschaft einer börsennotierten Holding einen Kredit, verlangt jedoch eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft. Gerät die Tochter in Zahlungsschwierigkeiten, muss im Streitfall anhand des genauen Wortlauts und ggf. unter Berücksichtigung ausländischen Rechts geklärt werden, ob und wie weit die Muttergesellschaft für die Erfüllung der Kreditverbindlichkeiten einstehen muss. Entscheidend sind hierbei Formulierung, Zweck und die Einbindung in das Vertragswerk.

Unsere Leistungen bei Patronatserklärungen

  • Prüfung und Gestaltung rechtlich belastbarer Patronatserklärungen, abgestimmt auf Ihren individuellen Einzelfall
  • Risikoeinschätzung bezüglich Haftungsumfang und Durchsetzbarkeit, auch bei internationalen Sachverhalten
  • Vertretung in Verhandlungen mit Kreditinstituten zur Minimierung finanzieller Risiken
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Patronatserklärungen vor Gericht
  • Schulung und Beratung für Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Finanzabteilungen zu Chancen und Risiken verschiedener Formulierungen
Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 3 und 9?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.