Was zählt alles als Einkommen beim Unterhalt?
Wie wir Sie bei der Unterhaltsberechnung unterstützen
Unsere Kanzlei prüft detailgenau sämtliche Einkommensquellen und sorgt für eine rechtssichere Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Dabei analysieren wir nicht nur offensichtliche Einkünfte, sondern prüfen auch steuerliche Vorteile und mögliche geldwerte Leistungen.
- Individuelle Einschätzung: Wir klären exakt, welche Einnahmen in Ihrem Fall berücksichtigt werden müssen.
- Unterlagenprüfung: Analyse von Lohnabrechnungen, Steuerbescheiden, Mietverträgen & Kontobelegen zur nachvollziehbaren Einkommensdarstellung.
- Rechtskonforme Abzüge: Wir beraten, welche Ausgaben (Schulden, Vorsorge etc.) abzugsfähig sind.
- Repräsentation: Unterstützung bei außergerichtlichen Einigungen, Unterhaltsverhandlungen oder gerichtlichen Verfahren.
Mit unserer Spezialisierung im Familienrecht vertreten wir Ihre Interessen – effizient, durchsetzungsstark und mit fundierter Kenntnis aktueller Rechtsprechung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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