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Was zählt alles als Einkommen beim Unterhalt?

Zum Einkommen zählen alle regelmäßigen und einmaligen Einnahmen: Lohn, Bonuszahlungen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, geldwerte Vorteile, Sozialleistungen (sofern unterhaltsrelevant). Auch steuerliche Vorteile und unentgeltliche Zuwendungen können angerechnet werden.
Beim Unterhalt zählt grundsätzlich jede wirtschaftlich relevante Einnahme als Einkommen, soweit sie regelmäßig oder mit gewisser Verlässlichkeit erzielt wird. Dazu gehören nicht nur das monatliche Nettoeinkommen aus Anstellung oder selbstständiger Tätigkeit, sondern auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Mieteinkünfte, Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Rentenzahlungen. Auch geldwerte Vorteile, z. B. durch einen Firmenwagen, freie Unterkunft oder Verpflegung, werden berücksichtigt. Ein konkretes Beispiel: Eine alleinstehende Mutter erhält neben ihrem Gehalt von 2.800 € netto monatlich Kindergeld (nicht voll anrechenbar für sich selbst), eine jährliche Bonuszahlung von 2.400 €, sowie Mieteinnahmen aus einer kleinen Wohnung in Höhe von 500 € monatlich. Zur Unterhaltsberechnung werden neben dem Gehalt anteilig auch der Bonus (200 €/Monat) und die Mieteinnahmen eingerechnet. Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen beträgt in diesem Fall 3.500 €/Monat. Abzugsfähig sind unter bestimmten Bedingungen berufsbedingte Aufwendungen, Schulden oder Altersvorsorgeaufwendungen. Auch steuerliche Vorteile, z. B. aus einem Steuerklassenwechsel nach Trennung, können das unterhaltsrelevante Einkommen erhöhen. Einmalige Einnahmen (z. B. Abfindungen) werden über einen bestimmten Zeitraum verteilt berücksichtigt.

Wie wir Sie bei der Unterhaltsberechnung unterstützen

Unsere Kanzlei prüft detailgenau sämtliche Einkommensquellen und sorgt für eine rechtssichere Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Dabei analysieren wir nicht nur offensichtliche Einkünfte, sondern prüfen auch steuerliche Vorteile und mögliche geldwerte Leistungen.

  • Individuelle Einschätzung: Wir klären exakt, welche Einnahmen in Ihrem Fall berücksichtigt werden müssen.
  • Unterlagenprüfung: Analyse von Lohnabrechnungen, Steuerbescheiden, Mietverträgen & Kontobelegen zur nachvollziehbaren Einkommensdarstellung.
  • Rechtskonforme Abzüge: Wir beraten, welche Ausgaben (Schulden, Vorsorge etc.) abzugsfähig sind.
  • Repräsentation: Unterstützung bei außergerichtlichen Einigungen, Unterhaltsverhandlungen oder gerichtlichen Verfahren.

Mit unserer Spezialisierung im Familienrecht vertreten wir Ihre Interessen – effizient, durchsetzungsstark und mit fundierter Kenntnis aktueller Rechtsprechung.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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