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Welche Ansprüche bestehen nach dem Tod des Partners?

Überlebende Ehepartner haben erbrechtliche Ansprüche (gesetzliche oder testamentarische Erbquote), Pflichtteilsrechte und ggf. Rentenansprüche (Witwen-/Witwerrente). Auch der Zugewinnausgleich bei Zugewinngemeinschaft kann eine Rolle spielen.

Verstirbt ein Ehepartner, hat der überlebende Ehegatte grundsätzlich erbrechtliche Ansprüche. Bei gesetzlicher Erbfolge steht ihm neben Verwandten der ersten Ordnung (z. B. Kinder) 1/4 des Nachlasses zu. Lebte das Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich der Anteil um weitere 1/4 auf insgesamt 1/2 – dieser pauschale Zugewinnausgleich gilt unabhängig von einem tatsächlichen Zugewinn. Existiert ein Testament, richtet sich der Anspruch nach dessen Inhalt. Ist der Ehepartner enterbt, steht ihm in vielen Fällen ein Pflichtteil (hälftiger Erbteil) zu. Beispiel: Stirbt Herr M. und hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder, ohne Testament, erbt die Ehefrau 1/2 (1/4 gesetzlicher Erbteil + 1/4 Zugewinnausgleich), je Kind 1/4. War ein Testament zugunsten eines Kindes vorhanden und die Ehefrau enterbt, kann sie den Pflichtteil von 1/4 geltend machen. Zusätzlich bestehen sozialrechtliche Ansprüche, z. B. Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter Umständen kann die Ehefrau auch Ansprüche auf Hinterbliebenenbezüge aus Versorgungswerken oder Betriebsrenten haben.

So unterstützt unsere Kanzlei Sie bei erbrechtlichen Ansprüchen nach dem Tod des Ehepartners

Unsere spezialisierte Kanzlei im Familien- und Erbrecht berät überlebende Ehepartner umfassend bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir klären nicht nur die gesetzlichen Erbquoten, sondern prüfen auch testamentsbedingte Regelungen und Pflichtteilsansprüche.

  1. Analyse der Erbfolge: Wir prüfen, ob gesetzliche oder testamentarische Regelungen greifen und berechnen konkrete Erbquoten.
  2. Zugewinnausgleich: Wir ermitteln, ob ein pauschaler oder individueller Zugewinnausgleich möglich und sinnvoll ist.
  3. Geltendmachung von Pflichtteilen: Wenn Sie enterbt wurden, helfen wir bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils innerhalb der gesetzlichen Frist.
  4. Renten- und Versorgungsansprüche: Wir unterstützen bei der Beantragung von Witwen-/Witwerrente und ggf. betrieblicher Versorgung.
  5. Testamentsanfechtung & gerichtliche Vertretung: Falls erforderlich, vertreten wir Sie in Erbstreitigkeiten vor Gericht.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zur zuverlässigen rechtlichen Klärung Ihrer Ansprüche – kompetent, diskret und zielorientiert.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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