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Welche Ansprüche habe ich bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild?

Betroffene können Unterlassung, Löschung oder Schadensersatz verlangen. Rechtsgrundlage ist § 22 KunstUrhG i.V.m. § 1004 BGB und § 823 BGB. Bei schwerwiegenden Verstößen kommt auch ein Schmerzensgeld in Betracht.

Wird ein Foto oder Video ohne Zustimmung veröffentlicht, liegt regelmäßig eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) vor. Betroffene können vom Verantwortlichen Unterlassung, Löschung des Materials, Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld verlangen. Beispiel: Eine Privatperson entdeckt ihre Urlaubsfotos ohne Einwilligung auf der Webseite eines Reiseunternehmens. Die Veröffentlichung erfolgte zu Werbezwecken. In diesem Fall kann sie verlangen, dass die Fotos entfernt werden. Möglicherweise hat sie Anspruch auf Geldentschädigung wegen Eingriffs in die persönliche Lebenssphäre. Besonders geschützt sind Bilder, die in einem privaten oder intimen Kontext entstanden sind. Auch die Verbreitung in sozialen Netzwerken stellt eine Veröffentlichung dar. 

Wie wir Sie bei Bildrechtsverletzungen effektiv unterstützen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Internetrecht und vertritt Ihre Interessen konsequent bei Verletzungen des Rechts am eigenen Bild. Wir übernehmen:

  1. Prüfung der Rechtsverletzung – Analyse, ob eine unzulässige Veröffentlichung vorliegt
  2. Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und gerichtlich (z. B. Unterlassung, Löschung, Schadensersatz)
  3. Schnelle Abmahnung & einstweilige Verfügung – um weitere Verbreitung zu verhindern
  4. Beratung bei Verjährungsfristen – um rechtzeitig zu handeln
  5. Verhandlungsführung mit Verantwortlichen – zur außergerichtlichen Einigung oder gerichtlichen Geltendmachung

Wir gehen strategisch vor, um Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen und wirtschaftliche Ansprüche durchzusetzen.

Stand: 17.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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