Welche Arten von Bankgeschäften unterscheidet man?
Beispiel: Nimmt ein Unternehmen einen betrieblichen Kredit für den Kauf neuer Maschinen auf (Kreditgeschäft) und zahlt die Lieferung über das Firmenkonto (Zahlungsverkehr), während gleichzeitig ein Bürge für die Rückzahlung haftet (Garantiegeschäft), werden mehrere Bankgeschäftsarten kombiniert. Jede Art unterliegt unterschiedlichen rechtlichen Regelungen, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG).
Unsere Leistungen rund um Bankgeschäfte
- Beratung: Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Bankverträgen und klären Ihre Rechte und Pflichten bei sämtlichen Bankgeschäften.
- Vertretung: Bei Streitigkeiten vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Banken, z.B. bei fehlerhaften Abbuchungen, unzulässigen Gebühren oder Kreditkündigungen.
- Verhandlung: Wir unterstützen bei Kreditvertragsverhandlungen, prüfen Widerrufsrechte und helfen bei Umschuldungen sowie Vergleichen mit Banken.
- Schutz vor Haftungsrisiken: Wir beraten zu Risiken bei Bürgschaften, Avalen oder bei der Haftung als Geschäftsführer/Gesellschafter.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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