Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker führt den letzten Willen des Erblassers aus: er sichert und verwaltet den Nachlass, begleicht Schulden und erfüllt Vermächtnisse sowie Auflagen. Er vertritt den Nachlass gerichtlich und außergerichtlich, erstellt Inventar und Abrechnungen und sorgt für die Erbschaftsteuererklärungen.
Ein Testamentsvollstrecker hat die Pflicht, den Willen des Erblassers exakt umzusetzen und den Nachlass mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten. Konkretes Fallbeispiel: Eine Erblasserin setzt eine Testamentsvollstreckung ein, damit ihr kleines Familienunternehmen bis zur Übernahme durch einen Neffen weiterbetrieben wird und zugleich ein Pflegekostenvormerkung zugunsten ihrer schwerbehinderten Tochter erfüllt wird. Der Testamentsvollstrecker erstellt zunächst ein vollständiges Inventar, sichert Immobilien und Betriebswerte, reguliert laufende Verträge und Löhne, führt Verhandlungen mit Gläubigern, reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und begleicht Nachlassverbindlichkeiten. Er darf gegebenenfalls Vermögensgegenstände veräußern, um Liquidität herzustellen, muss aber Weisungen des Testaments beachten und Interessenkonflikte vermeiden. Nach Erfüllung der Anweisungen führt er eine abschließende Rechenschaftslegung gegenüber den Erben durch; bei Pflichtverletzungen haftet er für entstandene Schäden. Die Tätigkeit erfordert rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse sowie oft staatliche Zustimmung für bestimmte Maßnahmen oder eine gerichtliche Kontrolle.

Unsere Leistungen zur Testamentsvollstreckung

  • Beratung zur Errichtung wirksamer Testamentsvollstreckungs-Klauseln und zur Auswahl geeigneter Vollstrecker.
  • Übernahme der Testamentsvollstreckung: vollständige Nachlassadministration, Inventarisierung, Sicherung von Vermögenswerten, Fortführung oder geordnete Beendigung von Betrieben.
  • Durchführung der Gläubigerbefriedigung, Erstellung und Einreichung der Erbschaftsteuererklärung, Abwicklung von Vermächtnissen und Auflagen.
  • Vertretung vor Nachlassgericht und Finanzbehörden sowie außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
  • Rechenschaftslegung und Abschlussabrechnung gegenüber Erben; transparente Dokumentation aller Maßnahmen.
  • Individualisierte Lösungen für besondere Fälle (Familienunternehmen, Schenkungen, Betreuungspflichten, internationale Nachlässe).

Wir arbeiten mit klaren Honorarvereinbarungen, übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung oder unterstützen punktuell (z. B. Steuererklärung, Gerichtsvertretung). Kontaktieren Sie uns für eine erste Fallprüfung.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 3 und 5.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.