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Welche Auswirkungen hat ein neuer Job auf das Kündigungsschutzverfahren?

Ein neuer Job beendet das laufende Kündigungsschutzverfahren nicht automatisch, kann aber Auswirkungen auf mögliche Abfindungen haben. Eine anwaltliche Beratung ist in dieser Situation besonders wichtig, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren.

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens bedenkenlos eine neue Stelle antreten können. Grundsätzlich steht dem nichts entgegen. Das Verfahren läuft weiter, und die Klage gegen die Kündigung bleibt aufrechterhalten. 

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es um eine einvernehmliche Einigung mit dem alten Arbeitgeber geht. 

Wenn der Arbeitnehmer während des laufenden Kündigungsschutzprozesses bereits einen neuen Job begonnen hat und den Kündigungsschutzprozess gewinnt, kann er sich innerhalb einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils entscheiden, ob er das alte Arbeitsverhältnis fortsetzen oder das neue behalten will (§ 12 KSchG). 

Unterstützung durch LUTZ Rechtsanwälte bei laufenden Kündigungsschutzverfahren

LUTZ Rechtsanwälte begleitet Mandanten in allen Phasen eines Kündigungsschutzverfahrens – auch dann, wenn sich die persönliche Situation durch einen neuen Job verändert. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Auswirkungen Ihr neues Arbeitsverhältnis auf Ihre rechtliche Position hat, und passen die Strategie entsprechend an.

  • Individuelle Fallanalyse: Wir prüfen, wie sich Ihr neues Einkommen auf mögliche Vergütungsansprüche und Abfindungsverhandlungen auswirkt.
  • Vertragsüberprüfung: Vor Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags prüfen wir, ob darin Klauseln enthalten sind, die Ihre Ansprüche gegenüber dem alten Arbeitgeber beeinflussen könnten.
  • Verhandlungsführung: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber und führen Abfindungsverhandlungen auf Basis einer realistischen Einschätzung Ihrer Situation.
  • Prozessbegleitung: Sollte keine Einigung erzielt werden, vertreten wir Sie konsequent vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Beratung ist transparent, lösungsorientiert und immer auf Ihren konkreten Fall ausgerichtet. Sprechen Sie uns an: wir helfen Ihnen, Ihre Rechte auch in veränderten Lebensumständen zu wahren.

Stand: 31.07.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

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Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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