Welche Besonderheiten gelten bei Korrespondenzbankgeschäften?

Bei Korrespondenzbankgeschäften gelten erhöhte Sorgfaltspflichten bezüglich Geldwäsche, Transparenz von Zahlungsströmen und Risikomanagement, insbesondere bei internationalen Transaktionen oder politisch exponierten Personen.
Korrespondenzbankgeschäfte erfordern die Zusammenarbeit von Banken, um grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen für Kunden bereitzustellen, meist in Ländern, in denen die eigene Bank keine Niederlassung hat. Besondere rechtliche Anforderungen bestehen hinsichtlich der Identifizierung und Überwachung der Korrespondenzbankbeziehung gemäß § 15 GwG (Geldwäschegesetz). Die Bank muss intensive Know Your Customer (KYC)-Prüfungen für die ausländische Korrespondenzbank durchführen und deren Kundenstruktur, Geschäftsfeld und Herkunft von Geldern dokumentieren. Ein konkretes Beispiel: Deutsche Bank A wickelt über eine Korrespondenzbank in Osteuropa Zahlungen für einen Endkunden ab. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass hierbei Gelder aus illegalen Quellen transferiert wurden und die Deutsche Bank keine ausreichenden Prüfungen vorgenommen hat, drohen Bußgelder und Reputationsschäden. Besonders problematisch sind Zahlungen mit Bezug zu Hochrisikoländern oder politisch exponierten Personen (PEPs), da hier erweiterte Kontrollpflichten bestehen, z.B. fortlaufende Überwachung und detaillierte Dokumentation jeder Transaktion. Im Fall von Sanktionen und Embargos müssen Transaktionen zudem gegen aktuelle Sanktionslisten abgeglichen werden.

Unsere Leistungen im Bereich Korrespondenzbankgeschäfte

  • Prüfung und Optimierung von Due-Diligence-Prozessen gemäß GwG und Geldwäscheverordnung.
  • Begleitung und Absicherung risikoreicher Korrespondenzbankbeziehungen, insbesondere bei internationalen Zahlungsströmen.
  • Erarbeitung individueller Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung von Haftungs-, Sanktions- und Compliance-Aspekten.
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden, z.B. BaFin, wegen Sorgfaltspflichtverletzungen.
  • Krisenmanagement und Beratung bei Verdachtsfällen auf Geldwäsche oder Sanktionsverstößen, inklusive Intervention und Kommunikation mit den beteiligten Behörden.
Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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