Welche Eigenkapitalvorschriften gelten für Banken?

Banken unterliegen den Eigenkapitalanforderungen nach der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive IV (CRD IV), die Mindestquoten für hartes Kernkapital, Kernkapital und Gesamtkapital vorschreiben. . Zusätzliche Puffer wie der Kapitalerhaltungspuffer und der antizyklische Kapitalpuffer können erforderlich sein.

Die Eigenkapitalvorschriften für Banken basieren in der EU hauptsächlich auf den Regelungen der CRR und CRD IV, die internationale Basel-III-Standards umsetzen. Demnach müssen Banken je nach Risiko ihrer Aktiva bestimmte Mindestkapitalquoten halten: mindestens 4,5 % hartes Kernkapital (CET1), 6 % Kernkapital (Tier 1) und 8 % Gesamtkapital (Total Capital Ratio). Zusätzlich müssen Banken unterschiedliche Kapitalpuffer einhalten, darunter den Kapitalerhaltungspuffer (z. B. 2,5 %) und ggf. den antizyklischen Kapitalpuffer (bis zu 2,5 %, je nach Marktlage). Zusätzliche aufsichtsrechtliche Anforderungen können speziell für systemrelevante Banken gelten. Die BaFin überwacht die Einhaltung und kann bei Verstößen einschreiten, etwa durch Beschränkungen bei Ausschüttungen oder Geschäftsaktivitäten.

Unsere Leistungen

  • Prüfung und Analyse der Eigenkapitalstruktur und Compliance mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen (CRR/CRD IV).
  • Begleitung bei Kapitalmaßnahmen, wie z. B. Kapitalerhöhungen oder Restrukturierungen.
  • Rechtsberatung im Zusammenhang mit
    • aufsichtlichen Pufferanforderungen
    • Kommunikation mit der BaFin
    • Auswirkung spezieller Regelungen auf Geschäftsmodelle
  • Unterstützung in aufsichtlichen Verfahren bei Beanstandungen oder in Krisensituationen.

Mandanten profitieren von unserer bankrechtlichen Expertise, der engen Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und fundierten Kenntnissen der regulatorischen Praxis.

Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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