Welche Erbschaftsteuer fällt an?
Die Erbschaftsteuer knüpft an den Erwerb von Todes wegen an. Steuerpflichtig ist grundsätzlich jede Person, die durch Erbfall, Vermächtnis oder Pflichtteil eine wirtschaftliche Bereicherung erlangt. Maßgeblich für die Berechnung der Erbschaftsteuer sind der steuerpflichtige Erwerb, die Steuerklasse des Erwerbers sowie die jeweils geltenden persönlichen Freibeträge.
Übliche Freibeträge gemäß § 16 ErbStG: Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern, Großeltern 100.000 €, alle übrigen Erben 20.000 €. Der steuerpflichtige Erwerb ergibt sich aus dem Wert des Nachlassvermögens abzüglich der bestehenden Nachlassverbindlichkeiten und abzugsfähigen Kosten. Anschließend wird der individuelle Freibetrag des Erwerbers berücksichtigt. Zur zutreffenden steuerlichen Beurteilung im Einzelfall sind die konkreten Werte, familiären Verhältnisse sowie etwaige Befreiungs- und Verschonungstatbestände im Detail zu prüfen.
Unsere Leistungen
- Prüfung der Erbschaftsteuerpflicht: Ermittlung von Vermögenswerten, Schulden und anwendbarem Freibetrag.
- Steuerberechnung und Optimierung: Darstellung verschiedener Szenarien, Nutzung von Verschonungsregeln (z. B. Betriebsvermögen, Familienheim) und Gestaltungsvorschläge zur Steuerreduzierung.
- Vor‑ und Nachlassplanung: Testamentsgestaltung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen fachgerecht strukturieren.
- Kommunikation mit Finanzamt: Erstellung und Einreichung der Erbschaftsteuererklärung, Verteidigung gegen Bescheide und Einsprüche.
- Vertretung vor Behörden und Gericht: Rechtsbehelf, Klageführungen und Durchsetzung steuerlicher Interessen.
Wir erstellen verbindliche Berechnungen und Handlungsempfehlungen auf Grundlage Ihrer Unterlagen und begleiten Sie bis zur abschließenden Klärung mit dem Finanzamt oder Gericht.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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