Welche Formvorschriften gelten für die Gründung einer AG?
Zur Gründung einer AG sind eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Satzung), Einzahlung des Grundkapitals und die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Die Gründung einer AG setzt mehrere Formvorschriften voraus: Die Satzung muss nach § 23 AktG notariell beurkundet werden. Das Grundkapital von 50.000 € wird gezeichnet (§ 7 AktG). Nach Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat (§§ 30–39 AktG) und Erstellung eines Gründungsberichts erfolgt die Prüfung des Hergangs der Gründung. Nach Meldung zur Eintragung prüft das Registergericht die Unterlagen. Ist alles korrekt, wird die AG ins Handelsregister eingetragen und entsteht rechtlich. Beispiel: Eine Unternehmerin gründet eine AG mit drei weiteren Personen als Aktionären. Der Notar beurkundet die Satzung, ein Geschäftsbankkonto wird eröffnet und das Kapital eingezahlt. Nach Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vorliegen aller Dokumente meldet der Notar die AG zur Eintragung an. Erst mit Registereintrag ist die AG voll rechtsfähig.
Unsere Unterstützung bei der Gründung einer AG
- Beratung: Umfassende Analyse zur Wahl der geeigneten Gesellschaftsform und Kapitalstruktur.
- Erstellung der Satzung: Maßgeschneiderte, rechtssichere Ausgestaltung unter Berücksichtigung individueller Anforderungen.
- Organisation der notariellen Beurkundung: Terminvereinbarung und -vorbereitung sowie Abstimmung mit dem Notar.
- Begleitung bei Gründungsformalitäten: Unterstützung bei Kontoeröffnung, Kapitalnachweis, Bestellung der Organe und Zusammenstellung aller Gründungsunterlagen.
- Anmeldung beim Handelsregister: Vollständige Vorbereitung und Einreichung aller Antragsunterlagen sowie Korrespondenz mit dem Amtsgericht.
- Laufende Begleitung: Beratung zu Fragen nach Gründung, etwa zur Hauptversammlung oder zu Satzungsänderungen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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