Welche Freibeträge gibt es bei der Erbschaftssteuer?

Es gelten folgende Freibeträge: Ehegatten/ eingetr. Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern/Großeltern 100.000 €, sonstige Erben 20.000 €. Freibeträge gelten pro Erbe; bei Schenkungen werden Beträge innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet.
Die Freibeträge werden individuell je Erbe gewährt und richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehegatten/ eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern/Großeltern 100.000 €, sonstige Erben 20.000 €. Maßgeblich ist der Wert des dem einzelnen Erben zugefallenen Vermögens; die Freibeträge reduzieren die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage. Steuerklassen beeinflussen zusätzlich den Steuersatz. Bei Schenkungen wird der Freibetrag alle 10 Jahre neu gewährt, weshalb frühzeitige Schenkungen zur Nutzung zusätzlicher Freibeträge steuerlich relevant sein können. Daneben existieren besondere Begünstigungen (z. B. für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und ­unter bestimmten Voraussetzungen für selbstgenutztes Wohneigentum), die nicht Freibeträge, sondern Verschonungsregeln darstellen und andere Voraussetzungen haben. Konkrete Steuerlastberechnung erfordert genaue Wertermittlung (Immobilien, Bankguthaben, Betriebsvermögen) und Prüfung von Freibeträgen sowie Verschonungsregeln; auch Pflichtteilsansprüche können die Verteilung und Steuerfolge beeinflussen.

Unsere Leistungen

  • Analyse & Bewertung: Ermittlung der Erbmasse, Einholung/Prüfung von Gutachten für Immobilien und Unternehmen.
  • Steuerliche Berechnung: Individuelle Berechnung der Freibeträge, Ermittlung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage und der voraussichtlichen Steuerlast.
  • Gestaltungsberatung: Steueroptimierte Nachlass- und Schenkungsplanung unter Ausnutzung von Freibeträgen und der 10‑Jahres‑Regel, Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
  • Umsetzung & Behördenkontakt: Erstellung der Erbfall‑Unterlagen, Kommunikation mit dem Finanzamt, Einlegung von Rechtsmitteln und Vertretung bei Prüfungen.
  • Spezialberatung: Beratung zu Betriebsvermögen, landw. Vermögen und zu Pflichtteilsfragen.

Wir begleiten Sie von der Erstberatung bis zur Durchsetzung gegenüber Behörden und Erben und sorgen für eine rechtssichere, steuerlich optimierte Lösung.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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