Welche Fristen gelten für das Abschleppen?

Gegen einen Bußgeldbescheid besteht ein Einspruch von 14 Tagen. Gegen verwaltungsrechtliche Maßnahmen sind in der Regel Widerspruchs‑/Anfechtungsfristen zu beachten. Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert, da jede Situation individuell zu betrachten ist.

Wesentliche Fristen beim Abschleppen: 1) Einspruch gegen Bußgeldbescheid: 14 Tage nach Zustellung. 2) Widerspruch/Anfechtung gegen Verwaltungsakte: meist einmonatige Frist ab Bekanntgabe. 3) Abholung und Zahlungsverpflichtung: Das abgeschleppte Fahrzeug kann sofort gegen Begleichung von Abschlepp- und Lagerkosten herausgegeben werden, Lagerkosten fallen täglich an. 4) Eilrechtsschutz: Gegen rechtswidrige Abschleppmaßnahmen ist binnen kurzer Frist ein einstweiliger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht möglich.

Unsere Leistungen bei Abschleppen & Fristen

  • Fristenprüfung und sofortige Einschätzung (Einspruch, Widerspruch, Klage).
  • Formulare & Schriftsätze (fristgerechter Einspruch/Widerspruch, Eilantrag).
  • Verhandlungen mit Behörden und Abschleppfirmen zur Kostenreduzierung oder schnelleren Freigabe.
  • Vertretung vor Verwaltungs- und Zivilgerichten sowie bei einstweiliger Anordnung (Sofortmaßnahmen).
  • Prüfung von Erstattungsansprüchen gegen Kommune/Abschleppdienst bei unrechtmäßigem Abschleppen.
  • Sachverhaltsaufklärung: Akteneinsicht, Beweissicherung (Fotos, Zeugen, Überwachungsvideo).
Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 7 und 3.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.