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Welche Haftung gilt bei Affiliate-Links?

Bei Affiliate-Links haftet in der Regel der Seitenbetreiber u. a. für fehlende Kennzeichnung als Werbung bzw. für rechtlich problematische Inhalte auf verlinkten Seiten.

Affiliate-Links müssen als Werbung eindeutig gekennzeichnet werden, etwa mit dem Hinweis „Werbung“ oder „Affiliate-Link“. Fehlt eine solche Kennzeichnung, drohen Abmahnungen wegen unlauterer Werbung (§ 5a UWG). Zudem kann der Seitenbetreiber eine Haftung für rechtswidrige Inhalte (z. B. Markenrechtsverletzungen) auf der Partnerseite tragen. Beispiel: Ein Blogger empfiehlt ein Produkt via Amazon-Affiliate-Link, ohne den Werbecharakter zu kennzeichnen. Ein Wettbewerber mahnt daraufhin wegen Verstoß gegen das Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und Werbung ab. In einem weiteren Fall wurde ein Affiliate-Betreiber auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil er gezielt auf jugendgefährdende Inhalte verlinkt hatte. Die Gerichte sehen hier eine Haftung bei Kenntnis und zumutbarer Prüfungspflicht vor. Auch Datenschutzverstöße, z. B. durch Tracking ohne Einwilligung, können dem Betreiber angelastet werden. Der BGH hat mit Urteil vom 26.01.2023 (I ZR 27/22) einige Fragen beantwortet.

Rechtsberatung zu Haftung bei Affiliate-Links

Unsere Kanzlei berät Webseitenbetreiber, Influencer und Online-Unternehmer bei allen rechtlichen Aspekten von Affiliate-Marketing:

  1. Gestaltung rechtssicherer Affiliate-Einbindungen: Prüfung und Formulierung korrekter Werbekennzeichnung, Impressumspflichten und Datenschutzkonformität.
  2. Risikobewertung verlinkter Angebote: Einschätzung zur Haftung bei rechtswidrigen oder jugendgefährdenden Inhalten.
  3. Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen: Vertretung bei Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Sanktionen durch Wettbewerbsverbände.
  4. Datenschutzrechtliche Prüfung: Konforme Gestaltung bei Tracking, Cookies und Drittanbieter-Tools im Rahmen der Affiliate-Programme.

Wir sichern Ihre Affiliate-Aktivitäten ab – rechtlich fundiert und praxisnah.

Stand: 25.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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