Welche Haftung gilt bei grober Fahrlässigkeit des Kunden?

Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Kunde grundsätzlich unbeschränkt für Schäden, etwa bei missbräuchlicher Nutzung von Online-Banking oder Kartenzahlungen, wobei die Bank in der Regel von jeder Haftung befreit ist.

Im Bankrecht führt grobe Fahrlässigkeit dazu, dass der Kunde für sämtliche Schäden haftet, die durch sein Verhalten entstehen, etwa die Nichtbeachtung elementarer Sicherheitsregeln beim Umgang mit PIN oder TAN. Ein konkretes Beispiel: Gibt ein Kunde seine Zugangsdaten für das Online-Banking leichtfertig an Dritte weiter (z. B. per E-Mail-Antwort auf Phishing), haftet er voll für sämtliche folgenden unrechtmäßigen Abbuchungen, da dies als grob fahrlässig gilt. Laut § 675v BGB entfällt in solchen Fällen die Haftungsbegrenzung. Der Nachweis der groben Fahrlässigkeit liegt zwar bei der Bank, gelingt dieser aber, scheidet eine Rückerstattung aus.

Unsere Unterstützung bei Haftungsfragen zur groben Fahrlässigkeit

  • Analyse: Prüfung, ob im Einzelfall tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder ob die Bank die Beweislast nicht erfüllt hat.
  • Vertretung: Rechtliche Vertretung und Verhandlung mit Banken bei unrechtmäßig behaupteter grober Fahrlässigkeit.
  • Schadensbegrenzung: Unterstützung bei der Durchsetzung von Kulanzmöglichkeiten oder Teilhaftungen.
  • Prävention: Beratung zu Sicherungsmaßnahmen, um Haftungsrisiken künftig zu vermeiden.
Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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