Welche Haftung trifft die Bank bei Kreditkartenmissbrauch?
Bei Kreditkartenmissbrauch haftet grundsätzlich die Bank für nicht autorisierte Zahlungen, sofern der Karteninhaber nicht grob fahrlässig gehandelt oder seine Sorgfaltspflichten verletzt hat; Eigenbeteiligung des Kunden liegt gesetzlich meist bei maximal 50 Euro.
Im Fall von Kreditkartenmissbrauch muss die Bank dem Kunden nicht autorisierte Transaktionen unverzüglich erstatten (§ 675u BGB), solange der Karteninhaber weder vorsätzlich gehandelt noch grob fahrlässig Sicherheitsregeln missachtet hat (z.B. PIN auf der Karte notiert). Beispiel: Ein Kunde verliert seine Kreditkarte, meldet den Verlust umgehend der Bank und Unbefugte tätigen damit mehrere Abbuchungen. Die Bank muss diese Beträge grundsätzlich ersetzen, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung des Karteninhabers ist gem. § 675v BGB auf 50 € begrenzt, sofern er seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat. Hat der Kunde jedoch grob fahrlässig seine Karte oder Daten Dritten zugänglich gemacht oder die Sperrung verzögert, haftet er u.U. unbeschränkt. Eine rechtzeitige Sperranzeige und sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten sind daher entscheidend.
Unsere Unterstützung bei Kreditkartenmissbrauch
- Prüfung der Haftungslage: Wir analysieren, ob und in welchem Umfang Ihre Bank Ihnen entstandene Verluste ersetzen muss.
- Kommunikation mit der Bank: Wir übernehmen die schriftliche und mündliche Vertretung gegenüber dem Kreditinstitut, fordern die Erstattung unautorisierter Zahlungen und setzen Fristen.
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Falls erforderlich, klären wir die Haftungsfrage gerichtlich und begleiten Sie durch alle Verfahrensschritte.
- Beratung zur Prävention: Wir beraten Sie, wie Sie künftig Missbrauch und eigene Haftungsrisiken wirksam vermeiden können.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!