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Welche Inhalte sind auf Social Media strafbar?

Strafbar sind u.a. Beleidigungen, Volksverhetzung, Verleumdung, Bedrohung, Gewalt- oder Terrorverherrlichung, Verbreitung pornografischer Inhalte (insb. mit Minderjährigen) sowie Verstöße gegen das Urheberrecht.

Auf Social Media können Inhalte strafbar sein, wenn sie gegen Strafgesetze verstoßen. Ein prominentes Beispiel ist das Posting einer rechtsextremen Gruppierung, die im Rahmen einer politischen Kampagne volksverhetzende Inhalte auf Facebook verbreitete (§ 130 StGB). Auch private Nutzer sind betroffen: Wer beispielsweise andere User beleidigt (§ 185 StGB), deren Ruf durch falsche Tatsachenbehauptungen schädigt (§ 186 StGB) oder Bedrohungen ausspricht (§ 241 StGB), handelt strafbar. Ebenso relevant sind Verstöße gegen das Urheberrecht (z. B. das ungefragte Teilen geschützter Bilder oder Musik) und das Jugendmedienschutzrecht, etwa beim Upload pornografischer Inhalte gemäß § 184 StGB. Auch sogenannte 'Deepfakes' und falsche Tatsachenbehauptungen mit Manipulationsabsicht (Desinformation) können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Strafbare Inhalte werden nicht nur durch Nutzer erstellt, sondern auch durch das Teilen, Liken oder Kommentieren begünstigt – eine Mitwirkung kann strafrechtlich relevant sein.

Unsere Leistungen bei strafbaren Inhalten im Social Media

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten umfassend bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung im Zusammenhang mit strafbaren Inhalten auf Onlineplattformen.

  1. Rechtliche Prüfung: Analyse, ob Posts, Kommentare oder geteilte Inhalte strafrechtlich relevant sind.
  2. Verteidigung und Vertretung: Strafverteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen z.B. Beleidigung oder Volksverhetzung.
  3. Strafanzeige und Durchsetzung: Unterstützung beim Erstellen und Einreichen von Strafanzeigen gegen Dritte (z.B. bei Hassrede oder Drohungen).
  4. Schadensersatz und Entfernung: Durchsetzung von Unterlassungs- und Entfernungsansprüchen gegenüber Verfassern und Plattformen.
  5. Social Media Monitoring: Laufende Überwachung und präventive Rechtsberatung für Unternehmen, Influencer oder Privatpersonen.

Wir bieten schnelle Hilfe, erfahrene Expertise im Bereich Internetstrafrecht und unterstützen auch bei der Kommunikation mit Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter.

Stand: 05.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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