Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Welche internationalen Gesellschaftsformen sind für deutsche Unternehmer relevant?

Relevante internationale Gesellschaftsformen für deutsche Unternehmer sind insbesondere die britische Limited (Ltd), Schweizer AG und SARL, französische SAS sowie die spanische S.L. Sie bieten in der Regel flexible Strukturen, Haftungsbeschränkung und steuerliche Vorteile. Auswahl und Gestaltung hängen von Geschäftsmodell, Zielmarkt und Risikoanalyse ab.

Internationale Gesellschaftsformen können für deutsche Unternehmer Chancen bei Markteintritt, Haftungsbegrenzung und Steueroptimierung eröffnen. Ein Praxisbeispiel: Ein deutsches Technologieunternehmen möchte in den US-Markt expandieren und gründet hierfür eine US-LLC (Limited Liability Company), um eine klare Haftungsbeschränkung, steuerliche Transparenz und flexiblere Organisationsstrukturen zu nutzen. Alternative Formen wie die Limited (Ltd) in Großbritannien oder die AG/SARL in der Schweiz könnten für andere Branchen oder Zielmärkte strategisch sinnvoller sein – etwa, wenn lokale Reputationsvorteile oder Investorenanforderungen im Vordergrund stehen. Die Wahl der Gesellschaftsform beeinflusst Gründungsaufwand, laufende Compliance-Pflichten, steuerliche Behandlung in beiden Ländern (Doppelbesteuerungsabkommen) und Anforderungen bei Gewinnausschüttungen oder Exit-Szenarien. Zudem müssen Gründungs- und Verwaltungskosten, lokale Niederlassungspflichten und Besonderheiten wie Sachgründungen oder Rechtsnachfolge abgewogen werden. Internationale Verbindungen, geplante Holdingstrukturen und Export- oder Dienstleistungsaktivitäten sind bei der Wahl entscheidend.

Kanzleileistungen bei internationalen Gesellschaftsformen

  • Analyse und Auswahl: Wir prüfen mit Ihnen anhand Ihres Geschäftsmodells und der Zielmärkte, welche internationale Gesellschaftsform optimal ist.
  • Gründungsbegleitung: Wir unterstützen bei der Gründung, erstellen und prüfen alle Gründungsdokumente, begleiten Registrierung und Kommunikationsprozesse mit Behörden im In- und Ausland.
  • Strukturierung & Steueroptimierung: Gemeinsame Entwicklung optimaler Holding- und Beteiligungsstrukturen unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen und lokalen Steuerregelungen.
  • Compliance & Reporting: Laufende Beratung zu lokalen Berichtspflichten, Geschäftsführerhaftung und Ergebnisabführungsregeln.
  • Praxiserfahrung: Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit ausländischen Notaren, Banken und Behörden und begleiten den gesamten Prozess bis zur erfolgreichen Etablierung.
Stand: 28.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.