Welche Kosten entstehen für einen Erbschein?

Die Kosten für einen Erbschein setzen sich aus Gerichtskosten (nach GKG) und ggf. Anwaltskosten (nach RVG oder Honorarvereinbarung) sowie weiteren Gebühren (z. B. für Auslagen, Beglaubigungen, Gutachten) zusammen. Die Höhe der Erbschein-Gebühren richtet sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG), wobei die Gebühren von dem Nachlasswert abhängen. Genauere Beträge lassen sich nur nach Feststellung des Nachlasswerts und des Mandatsumfangs berechnen.

Bei der Beantragung eines Erbscheins fallen in der Regel zwei Gebühren an: Eine für den Antrag auf Erteilung des Erbscheins und gegebenenfalls nach § 352 Abs. 3 FamFG eine weitere für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Gebühr nach Nr. 23300 KV GNotKG). Die Höhe der Gebühren hängt vom sogenannten Geschäftswert bzw. dem Wert des Nachlasses ab. Dieser wird in der Regel auf Grundlage des vom Antragsteller erstellten Nachlassverzeichnisses bestimmt. Bei einer komplexen Erbfolge, Nachforschungen oder Erbstreitigkeiten können Gerichtskosten und der Anwaltsaufwand deutlich höher ausfallen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wertermittlung und der vollständigen Antragstellung, um ein transparentes und rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten.

Leistungen

  • Kostenprüfung & transparente Kostenschätzung: Wir ermitteln den Nachlasswert und berechnen für Sie gerichtlich und anwaltlich zu erwartende Kosten in einer konkreten, schriftlichen Übersicht.
  • Erstellung und Einreichung des Erbscheinsantrags: Vollständige Vorbereitung der Unterlagen, Entwurf der eidesstattlichen Versicherung und Einreichung beim Nachlassgericht.
  • Vertretung vor dem Nachlassgericht: Übernahme der Kommunikation mit dem Gericht, Fristenwahrung und gegebenenfalls gerichtliche Vertretung bei Unklarheiten oder Einwendungen Dritter.
  • Streitfälle & Kostenoptimierung: Beratung zu kostensparenden Alternativen (z. B. öffentlich beglaubigte Erklärungen, Vereinbarungen unter Erben) und Prozessführung bei Anfechtungen oder Erbstreitigkeiten.
  • Honoraroptionen: Beratung zu RVG-Kalkulation oder individueller Honorarvereinbarung; auf Wunsch transparente Pauschalangebote für Standardfälle.

Wir berechnen nach Eingang Ihrer Unterlagen kurzfristig die voraussichtlichen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren und schlagen die für Sie wirtschaftlich sinnvollste Vorgehensweise vor.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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