Welche Möglichkeiten haben Kunden, Schadensersatzansprüche geltend zu machen?

Kunden können Schadensersatzansprüche entweder außergerichtlich durch schriftliche Geltendmachung beim Kreditinstitut oder gerichtlich per Klage verfolgen. Häufig genutzte Grundlagen sind Beratungsfehler, fehlerhafte Aufklärung oder unzulässige Vertragsklauseln. Die Fristen für die Anspruchserhebung müssen beachtet werden.

Hat beispielsweise ein Kunde aufgrund unzureichender Risikoaufklärung eine verlustreiche Kapitalanlage gezeichnet, kann er unter Berufung auf § 280 BGB Schadensersatzansprüche geltend machen. Zunächst sollte er die Bank schriftlich und unter Nennung aller relevanten Tatsachen (Produkt, Beratungssituation, Schadenshöhe) zur Zahlung auffordern. Häufig empfiehlt sich die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts, der eine rechtliche Bewertung vornimmt, Fristen wahrt und Verjährung verhindert. Kommt keine Einigung zustande, kann der Fall vor dem zuständigen Gericht gebracht werden. Für Ansprüche aus fehlerhafter Widerrufsbelehrung etwa bei Darlehensverträgen können Kunden zudem den sogenannten Widerrufsjoker nutzen, um Verträge rückabzuwickeln und erlittene Schäden ersetzt zu bekommen.

So unterstützt Sie unsere Kanzlei im Bankrecht

  • Prüfung Ihres individuellen Sachverhalts und etwaiger Fristen
  • Außergerichtliche Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruchs gegenüber der Bank inklusive anwaltlicher Korrespondenz
  • Vertretung in Mediation, Ombudsmannverfahren oder vor Gericht inkl. Erstellung aller notwendigen Schriftsätze und Wahrnehmung von Gerichtsterminen
  • Regelmäßige Information über Prozessstand und Erfolgsaussichten
  • Durchsetzung von Ansprüchen auch im Zusammenhang mit Beratungspflichtverletzungen, fehlerhaftem Kreditwiderruf oder unzulässigen Gebühren
Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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