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Welche Organe hat eine GmbH?

Eine GmbH hat mit der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung zwei zwingend vorgeschriebene Organe. Ein Aufsichtsrat oder Beirat kann freiwillig (fakultativ) im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden.

Die wichtigsten Organe einer GmbH sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung ist das Entscheidungsorgan, trifft grundlegende Beschlüsse wie Satzungsänderungen und bestellt die Geschäftsführer. Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte und vertritt die GmbH nach außen. Ein Aufsichtsrat ist als Kontrollorgan nur bei bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben, z. B. wenn das Mitbestimmungsgesetz greift (meist ab 500 Arbeitnehmer). Beispiel: Besteht eine GmbH aus drei Gesellschaftern, entscheiden diese in der Gesellschafterversammlung unter anderem über die Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investitionen. Der bestellte Geschäftsführer setzt diese Entscheidungen um und handelt im Namen der GmbH, muss aber die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben einhalten. Bei größeren Gesellschaften mit vielen Mitarbeitern kann ein Aufsichtsrat zur Kontrolle der Geschäftsführung eingerichtet werden. Fehler bei der Organisation der Organe können zu Haftungsrisiken führen, etwa wenn Beschlüsse der Gesellschafterversammlung fehlerhaft umgesetzt werden.

Unsere Leistungen zur rechtssicheren Strukturierung von GmbH-Organen

  • Beratung zur optimalen Organstruktur – Prüfung, ob und wann ein Aufsichtsrat erforderlich ist.
  • Erstellung und Überprüfung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung.
  • Begleitung bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern inkl. Vertragsgestaltung und Haftungsprävention.
  • Gestaltung und Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen, um Formfehler und Anfechtungsrisiken zu vermeiden.
  • Schulungen für Geschäftsführer und Gesellschafter zu Rechten und Pflichten im Organ der GmbH.
  • Prävention und Begleitung in Streitfällen zwischen Organmitgliedern.
Stand: 04.05.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
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Unterschreiben Sie nichts!

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  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
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