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Welche Pflichten habe ich bei Kenntnis von Straftaten auf meiner Seite?

Betreiber von Webseiten haben bei Kenntnis einer Straftat (z. B. Verbreitung von Kinderpornografie oder Volksverhetzung) die Pflicht zur unverzüglichen Löschung und unter Umständen zur Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden (§ 138 StGB). Bei Verletzung drohen rechtliche Konsequenzen.

Erfährt ein Webseitenbetreiber von einer auf seiner Seite begangenen Straftat – etwa durch einen Kommentar, ein Nutzerprofil oder einen Beitrag – ist er verpflichtet, unverzüglich zu handeln. Dies umfasst die Entfernung der strafbaren Inhalte sowie ggf. eine Mitteilung an die zuständigen Behörden. Unterlässt der Betreiber dies trotz konkreter Kenntnis, kann dies unter Umständen als Beihilfe oder Strafvereitelung gewertet werden.

Beispiel: Ein Nutzer veröffentlicht in einem Forum ein Video, das Gewaltverherrlichung nach § 131 StGB enthält. Wird der Betreiber hierauf hingewiesen und reagiert nicht, kann er sich strafbar machen. Zwar besteht keine allgemeine Überwachungspflicht, doch bei positiver Kenntnis gelten Handlungspflichten. Auch zivilrechtlich drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder Schadenersatzforderungen. Die genaue Pflicht hängt vom Straftatbestand, Betreiberrolle (Plattformbetreiber vs. Host-Provider) und Reichweite der Seite ab.

Daher ist schnelles rechtliches Handeln erforderlich, um Risiken zu minimieren.

So unterstützt unsere Kanzlei bei Straftaten auf Ihrer Website

Als auf Internetrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir umfassende Hilfe bei strafrechtlichen Problemen auf Webseiten oder Plattformen. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Rechtliche Prüfung von gemeldeten Inhalten auf strafrechtliche Relevanz
  • Begleitung bei der Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden
  • Berechtigte Löschpflichten identifizieren und juristisch einordnen
  • Schutz vor Haftungsrisiken (Abgrenzung Provider/Plattformbetreiber)
  • Erstellung von Richtlinien für den Umgang mit strafbaren Inhalten
  • Schulung Ihrer Administratoren im rechtssicheren Umgang mit Hinweisen

Wir agieren schnell, diskret und rechtssicher, um Bußgelder, Strafverfahren und Imageschäden zu vermeiden.

Stand: 02.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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