Welche Pflichten haben Banken nach dem Geldwäschegesetz?
Banken müssen Kunden identifizieren, Verdachtsfälle melden sowie interne Sicherungsmaßnahmen und laufende Überwachung zur Verhinderung von Geldwäsche durchführen.
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Banken verpflichtet, bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Identität des Kunden und ggf. des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Es müssen Maßnahmen zur Überwachung von Transaktionen implementiert werden, um ungewöhnliche oder auffällige Vorgänge zu erkennen. Bei einem Verdacht auf Geldwäsche muss die Bank unverzüglich eine Meldung an die zuständige FIU (Financial Intelligence Unit) abgeben; eine Kontoinformation kann ggf. eingefroren werden. Banken müssen interne Sicherungsmaßnahmen etablieren, z.B. Schulungen der Mitarbeiter, Risikomanagementsysteme und die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten. Beispiel: Versucht ein Kunde, eine größere Bargeldeinzahlung ohne plausiblen wirtschaftlichen Hintergrund zu tätigen, muss die Bank die Herkunft des Geldes hinterfragen und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung erstatten. Im Falle von Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
Unsere Leistungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes
Beratung bei der Implementierung und Prüfung interner Kontrollsysteme
Erstellung und Überarbeitung von Richtlinien, Geschäftsprozessen und Schulungskonzepten
Rechtsvertretung bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Bußgeldverfahren
Unterstützung bei der Erstellung und Bewertung von Verdachtsmeldungen
Begleitung bei außergewöhnlichen oder komplexen Einzelfällen, z.B. bei der Prüfung von Transaktionshintergründen oder wirtschaftlich Berechtigten
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.
LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.