Banken unterliegen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) der Erlaubnispflicht, der laufenden Aufsichts- und Meldepflicht sowie der Einhaltung von Eigenkapital- und Risikomanagementvorgaben. Sie müssen jederzeit die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank erfüllen. Verstöße können zu Sanktionen, Untersagung der Geschäfte oder Lizenzentzug führen.
Das Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet Banken zur Einholung einer Erlaubnis der BaFin, zur Einhaltung von Eigenkapitalanforderungen (mindestens 5 Millionen Euro Grundkapital in der Regel) und zu einem angemessenen Risikomanagement (u.a. Organisation, interne Kontrollen, Verhinderung von Geldwäsche). Zudem sind regelmäßige Meldungen über Geschäftsentwicklung, Liquiditätslage und Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben abzugeben. Im Jahr 2022 wurde ein Kreditinstitut wegen mangelhafter Risikovorsorge von der BaFin abgemahnt und musste ein Sanierungskonzept vorlegen: Das Institut hatte zu geringe Rückstellungen für faule Kredite ausgewiesen und die Meldepflicht verletzt. Die BaFin verhängte empfindliche Auflagen, die Bank musste zusätzlich Kapital bereitstellen und das Berichtswesen umstrukturieren. Die Pflichten gemäß KWG dienen dem Schutz der Einleger, der Stabilität des Finanzsystems und der Verhinderung von Finanzdelikten; Verstöße ziehen Sanktionen bis hin zu Lizenzentzug und Haftung nach sich.
Unsere Leistungen bei KWG-Pflichten
Prüfung und Beratung zur KWG-Konformität: Unterstützung bei Lizenzanträgen, Überprüfung interner Prozesse, Risikomanagement und Einhaltung von Eigenkapitalquoten.
Begleitung bei BaFin-Prüfungen: Vorbereitung auf aufsichtsrechtliche Prüfungen, Durchsicht der Melde- und Berichtswege, Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.
Verteidigung und Interessenvertretung bei Sanktionen: Rechtliche Vertretung im Falle von BaFin-Maßnahmen, Erstellung von Sanierungskonzepten, Vermittlung zwischen Bank und Regulierungsbehörden.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.
LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.