Welche Pflichten haben Gesellschafter einer GbR?
Gesellschafter einer GbR müssen Beiträge zum Gesellschaftsvermögen leisten, ihre Treuepflicht beachten und an der Geschäftsführung sowie an Gewinnen und Verlusten teilnehmen.
Gesellschafter einer GbR sind verpflichtet, vereinbarte Einlagen zu leisten, sich loyal gegenüber der Gesellschaft und den Mitgesellschaftern zu verhalten (Treuepflicht) und an der gemeinschaftlichen Geschäftsführung mitzuwirken, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie haften unbeschränkt und persönlich für Verbindlichkeiten der GbR. Praktisches Beispiel: Zwei Personen gründen eine GbR zur gemeinsamen Vermietung einer Immobilie. Einer der Gesellschafter zahlt seine Einlage nicht wie vereinbart ein. Dadurch kann die fällige Instandhaltungsmaßnahme nicht durchgeführt werden. Der säumige Gesellschafter verletzt mit der Nichtzahlung seine Beitragspflicht und setzt sich zudem dem Risiko aus, von Mitgesellschaftern oder Gläubigern in Anspruch genommen zu werden. Zudem hat jeder Gesellschafter die Pflicht, Geschäfts- und Vermögensinteressen der GbR zu wahren und keine Geschäfte auf eigene oder fremde Rechnung gegen die Interessen der Gesellschaft zu tätigen. Das Unterlassen dieser Pflichten kann zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft oder der übrigen Gesellschafter führen.
Unsere Unterstützung bei Pflichten der GbR-Gesellschafter
- Prüfung und Gestaltung: Wir entwerfen und überprüfen Gesellschaftsverträge, um Pflichten klar und rechtssicher zu regeln.
- Beratung zur Haftung: Wir beraten Gesellschafter detailliert zu persönlichen Haftungsrisiken und zur Begrenzung negativer Folgen.
- Durchsetzung und Abwehr: Im Konfliktfall unterstützen wir bei der Durchsetzung von Beitragspflichten und der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
- Laufende Begleitung: Wir stellen rechtssichere Abläufe der Geschäftsführung sicher und helfen bei gesellschaftsinternen Streitigkeiten, um gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!