Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Welche Pflichten hat der Vermieter?

Der Vermieter muss die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand übergeben und erhalten, notwendige Reparaturen durchführen sowie die Betriebskosten ordnungsgemäß abrechnen.

Der Vermieter ist verpflichtet, die vermietete Wohnung bei Mietbeginn in einem mangelfreien Zustand zu übergeben und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten (§ 535 BGB). Dazu gehört etwa die Instandhaltung der sanitären Einrichtungen und die zügige Beseitigung von Mängeln wie Heizungsausfällen im Winter. Ein konkretes Beispiel: Treten im Januar wiederholt Heizungsausfälle auf, muss der Vermieter unverzüglich für die Reparatur sorgen und gegebenenfalls vorübergehende Heizalternativen bereitstellen. Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, stehen dem Mieter verschiedene Rechte zu. Zudem ist der Vermieter verantwortlich, die Nebenkosten transparent abzurechnen, wobei nur tatsächlich entstandene, umlagefähige Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.  

So unterstützen wir Sie bei Vermieterpflichten im Mietrecht

  • Prüfung und Beratung zu Ihren Pflichten als Vermieter, inklusive Mietvertragsgestaltung und Übergabeprotokoll.
  • Rechtssichere Unterstützung bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen und Abstimmung der umlagefähigen Kosten.
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen rund um Instandhaltung, Mängelbeseitigung und Mietminderung – außergerichtlich sowie prozessual.
  • Begleitung bei allen weiteren mietrechtlichen Streitigkeiten, individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.
Stand: 31.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.