Welche Pflichten hat der Vermieter?
Der Vermieter muss die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand übergeben und erhalten, notwendige Reparaturen durchführen sowie die Betriebskosten ordnungsgemäß abrechnen.
Der Vermieter ist verpflichtet, die vermietete Wohnung bei Mietbeginn in einem mangelfreien Zustand zu übergeben und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten (§ 535 BGB). Dazu gehört etwa die Instandhaltung der sanitären Einrichtungen und die zügige Beseitigung von Mängeln wie Heizungsausfällen im Winter. Ein konkretes Beispiel: Treten im Januar wiederholt Heizungsausfälle auf, muss der Vermieter unverzüglich für die Reparatur sorgen und gegebenenfalls vorübergehende Heizalternativen bereitstellen. Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, stehen dem Mieter verschiedene Rechte zu. Zudem ist der Vermieter verantwortlich, die Nebenkosten transparent abzurechnen, wobei nur tatsächlich entstandene, umlagefähige Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
So unterstützen wir Sie bei Vermieterpflichten im Mietrecht
- Prüfung und Beratung zu Ihren Pflichten als Vermieter, inklusive Mietvertragsgestaltung und Übergabeprotokoll.
- Rechtssichere Unterstützung bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen und Abstimmung der umlagefähigen Kosten.
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen rund um Instandhaltung, Mängelbeseitigung und Mietminderung – außergerichtlich sowie prozessual.
- Begleitung bei allen weiteren mietrechtlichen Streitigkeiten, individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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