Welche Pflichten hat die Bank als Depotbank?
Die Depotbank muss Kundengelder strikt vom eigenen Vermögen trennen, sorgfältig verwahren, Zugriffe absichern und regelmäßige Kontroll- sowie Informationspflichten gegenüber Kunden erfüllen.
Als Depotbank ist die Bank dazu verpflichtet, die bei ihr verwahrten Wertpapiere getrennt vom eigenen Vermögen der Verwahrstelle aufzubewahren (Trennungsprinzip). Sie muss in der Regel regelmäßige Bestandsauszüge sowie Informationen über Transaktionen zur Verfügung stellen (Informationspflichten). Die Depotbank ist für die sichere Verwahrung und Verwaltung der Depotwerte verantwortlich. Versäumt die Bank z.B. die fristgerechte Ausführung von Verkaufsaufträgen und entstehen dadurch Verluste, haftet sie grundsätzlich. Ein konkreter Fall: Erteilt ein Kunde am 20. eines Monats den Auftrag zum Verkauf von Aktien, die Bank führt ihn aber erst am 21. aus und der Kurs fällt zwischenzeitlich stark, so ist die Bank schadensersatzpflichtig (§ 280 BGB). Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und eine ordnungsgemäße Dokumentation sind zentrale Pflichten der Depotbank.
Unsere Unterstützung bei Problemen mit Ihrer Depotbank
- Wir prüfen Verletzungen von Verwahrungs-, Informations- und Ausführungs-Pflichten Ihrer Depotbank detailliert.
- Wir unterstützen bei Schadensersatzansprüchen gegenüber der Bank, wenn durch Fehlverhalten Verluste entstehen.
- Wir beraten zur Durchsetzung von Auskunftsrechten und vertreten Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder bei Verhandlungen mit der Bank.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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