Welche Pflichten hat man nach einem Unfall?

Nach einem Unfall müssen Sie erste Hilfe leisten und die Unfallstelle sichern, Personalien austauschen und bei Verletzten oder erheblichem Schaden die Polizei rufen. Zudem sind Sie verpflichtet, den Unfall unverzüglich Ihrer Versicherung zu melden und bei Fahrerflucht zu bleiben bzw. sofort Anzeige zu erstatten (§142 StGB).

Unmittelbar nach dem Unfall sind folgende Pflichten zu erfüllen: Unfallstelle sichern (Warnblinkanlage, Warndreieck), Erste Hilfe leisten, Personalien (Name, Anschrift, Kennzeichen) austauschen und bei Verletzten oder größerem Sachschaden die Polizei hinzuziehen. Dokumentieren Sie den Unfallort mit Fotos, notieren Sie Zeugenangaben und vermeiden Sie Schuldeingeständnisse. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Kfz-Versicherung und bewahren Sie Rechnungen, Kostenvoranschläge und medizinische Befunde auf; die Pflicht zur Schadensminderung gilt (z. B. Reparaturangebote einholen). Bei Fahrerflucht besteht strafrechtliche Anzeige- und Mitwirkungspflicht (§142 StGB). Beispiel: Bei einem Auffahrunfall an der Ampel mit zunächst nur leichter Beule und später auftretenden Nackenschmerzen sollten Sie sofort fotografieren, Zeugen notieren, ärztlich untersuchen lassen, die Polizei informieren und den Schaden der Versicherung binnen weniger Tage melden; ärztliche Befunde sichern Ansprüche auf Schmerzensgeld und Behandlungskosten. Verjährungsfristen (regelmäßig drei Jahre) sind zu beachten; frühzeitige rechtliche Beratung verhindert Nachteilsausgleiche und Fristversäumnisse.

Unsere Leistungen

  • Erstberatung sofort telefonisch oder persönlich: Einschätzung von Haftungsfragen und Sofortmaßnahmen.
  • Beweissicherung: Auswertung von Fotos, Gutachten, Polizeiberichten und Zeugenaussagen.
  • Schadensregulierung: Durchsetzung von Fahrzeugschäden, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Wiederbeschaffung.
  • Schmerzensgeld & Behandlungskosten: Geltendmachung von Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld gegenüber Versicherern.
  • Kommunikation mit Versicherern: Übernahme sämtlicher Schriftwechsel und Abwehr unberechtigter Kürzungen.
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten: Beratung und Verteidigung bei Fahrerflucht, Alkohol- oder Rotlicht-Verstößen.
  • Prozessvertretung: Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht inklusive Fristwahrung.

Wir übernehmen die komplette Fallkoordination, lassen erforderliche Gutachten erstellen und sorgen für transparente Kostenaufstellung.

Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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