Für Kraftfahrer gilt allgemein die Grenze von 0,5 ‰. Für Fahranfänger, unter 21‑Jährige und berufliche Fahrer gilt die 0,0 ‰; bei 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen oder bei Unfällen droht ein Strafverfahren, ab 1,1 ‰ besteht meist absolute Fahruntüchtigkeit.
Rechtsgrundlagen: §24a StVG regelt die Ordnungswidrigkeit ab 0,5 ‰, §316 StGB das strafbare Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss (bei Ausfallerscheinungen ab ca. 0,3 ‰ oder bereits ab ca. 1,1 ‰ ohne weitere Feststellungen). Für Fahranfänger in der Probezeit, <21‑Jährige und beruflich Fahrende gilt eine 0,0‑Promille‑Grenze. Sanktionen reichen von Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot über Strafverfahren bis zu Entzug der Fahrerlaubnis und Anordnung einer MPU bei Wiederholungstätern oder hohen Werten. Messungen lassen sich in vielen Fällen rechtlich angreifen (geringe Messgenauigkeit, Messgerätfehler, Verwertungsverbote, Zeitpunkt der Blutentnahme). Fallbeispiel: Ein 37‑jähriger Fahrer verursacht einen leichten Unfall; Atemalkoholtest 0,8 ‰, Blutprobe 0,78 ‰. Hier droht ein strafrechtliches Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) wegen Unfallbeteiligung, zusätzlich das Bußgeldverfahren nach §24a StVG, Führerscheinentzug und Punkte; möglich sind Strafbefehl, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bei schwerwiegenden Umständen. Zeitnahe Verteidigung kann Messfehler prüfen, Beweiserhebung anstoßen und Sanktionen mindern.
Kanzleileistungen
Erstberatung: schnelle rechtliche Einschätzung, Sofortmaßnahmen (z. B. Sicherung von Beweismitteln, Fristen).
Bußgeld- und Strafverteidigung: Akteneinsicht, Fristwahrung, Verteidigung in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Anfechtung von Messungen: Prüfung der Messgeräte, Messprotokolle, Laborbefunde und Verwertbarkeit von Blutproben.
Fahrerlaubnisrecht/MPU‑Begleitung: Beratung zum Führerscheinentzug, Antragstellungen, Vorbereitung auf die MPU, Begleitung zu Terminen.
Verhandlungsführung: Verhandlung mit Staatsanwaltschaft und Bußgeldstellen zur Vermeidung oder Milderung von Maßnahmen (Fahrverbot, Punkte, Geldstrafe).
Unterstützung für Berufskraftfahrer: besondere Schwerpunktberatung bei drohendem Verlust der Erwerbsbefähigung.
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.