Welche Rechte habe ich, wenn mein Arbeitgeber den Vertrag nicht schriftlich aushändigt?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten (§2 NachwG). Ohne schriftlichen Vertrag können Sie auf Herausgabe bestehen oder arbeitsrechtliche Schritte einleiten.

Nach §2 des Nachweisgesetzes (NachwG) ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Arbeitszeit, Vergütung, Kündigungsfrist und Tätigkeitsbeschreibung. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach sich ziehen, insbesondere bei Unklarheiten oder Streitigkeiten über Vertragsinhalte. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer bemerkt nach drei Monaten, dass mündliche Absprachen zu Überstundenvergütungen vom Arbeitgeber nicht eingehalten werden. Ohne schriftlichen Nachweis kann der Arbeitnehmer Schwierigkeiten haben, seine Ansprüche durchzusetzen. In solch einem Fall kann eine schriftliche Aufforderung zur Herausgabe des Vertragsbedingungen-Textes mit einer angemessenen Frist helfen. Notfalls wäre auch eine rechtliche Durchsetzung denkbar.

Wie wir Sie bei fehlenden Arbeitsverträgen unterstützen können

  • Prüfung der Nachweis-Verpflichtung: Wir analysieren, ob Ihr Arbeitgeber gegen die gesetzliche Regelung des Nachweisgesetzes (§2 NachwG) verstoßen hat.
  • Außergerichtliche Klärung: Wir setzen rechtssichere Schreiben auf, um den Arbeitgeber zur Vertragshinterlegung aufzufordern.
  • Geltendmachung Ihrer Rechte: Bei Streit um ungünstige Arbeitsbedingungen oder entgangene Vergütungen erarbeiten wir eine klare Strategie und vertreten Sie vor Gericht.
  • Beratung zu weiteren Rechten: Wir klären Sie umfassend über mögliche Schadensersatzansprüche und deren Durchsetzung auf.
Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 4 plus 7.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.