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Welche Rechte haben abgebildete Personen?

Abgebildete Personen haben das Recht am eigenen Bild. Ohne Einwilligung dürfen Fotos grundsätzlich nicht veröffentlicht oder verbreitet werden. Ausnahmen regelt § 23 KUG, z. B. bei Personen der Zeitgeschichte oder Versammlungen.

Das Recht am eigenen Bild ist im Wesentlichen in §§ 22, 23 KunstUrhG geregelt. Danach dürfen Fotos einer Person nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Eine Ausnahme besteht z. B., wenn die Person Teil einer Versammlung oder Landschaft ist und nicht als Hauptmotiv erkennbar ist. Ein Fallbeispiel verdeutlicht die Praxis: Eine Influencerin nutzt in einem YouTube-Video Aufnahmen von einem Festival, auf denen zufällig auch einzelne Besucher deutlich erkennbar abgebildet sind. Einer dieser Personen merkt später, dass er ohne Einwilligung im Video zu sehen ist und wird daraufhin mehrfach in sozialen Netzwerken erkannt. Die betroffene Person kann sich auf das Recht am eigenen Bild berufen und hat Anspruch auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz, insbesondere wenn sein Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. Die Einwilligung muss in der Regel klar und vorher erfolgen. Bei Kindern ist zudem die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Eine missbräuchliche oder rufschädigende Nutzung kann zusätzliche zivilrechtliche Ansprüche auslösen.

Unsere Leistungen bei Bildrechten und Persönlichkeitsrecht

  • Prüfung von Veröffentlichungen: Wir bewerten, ob eine Bildnutzung ohne Einwilligung rechtlich zulässig ist oder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt.
  • Durchsetzung Ihrer Rechte: Wir setzen Unterlassungs-, Löschungs- oder Schadensersatzansprüche gegen Plattformen oder Bildnutzer durch.
  • Rechtssichere Einwilligungen: Erstellung und Prüfung von Nutzungseinwilligungen für Fotografen, Agenturen und Unternehmen.
  • Vertretung bei Abmahnungen: Ob Sie betroffen oder abgemahnt sind – wir übernehmen außergerichtliche & gerichtliche Vertretung.
  • Spezialisierung auf Online-Medien: Erfahrung mit Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube und rechtssichere Bewertung von User Generated Content.

Unsere internetrechtlich spezialisierte Kanzlei unterstützt Sie schnell, konsequent und medienerfahren – auch bei Dringlichkeitsverfahren und einstweiligen Verfügungen.

Stand: 17.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
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Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
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