Welche Rechte haben Bankkunden bei Kartenmissbrauch?

Bankkunden haften bei Kartenmissbrauch meist nur mit maximal 50 €, wenn sie keinen groben Vorsatz oder Fahrlässigkeit treffen. Die Bank muss unautorisierte Zahlungen grundsätzlich erstatten. Kunden sind verpflichtet, Kartenverlust oder Missbrauch unverzüglich zu melden.

Nach § 675v BGB haftet ein Bankkunde bei nicht autorisierter Nutzung seiner Zahlungskarte vor der Sperrmeldung grundsätzlich nur bis zu einem Betrag von 50 €, sofern Sorgfaltspflichten nicht verletzt wurden. Es besteht jedoch eine unbegrenzte Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ein typischer Fall: Nach Diebstahl der Kreditkarte stellt ein Kunde mehrere Abbuchungen fest, meldet dies sofort der Bank und stellt Strafanzeige. Die Bank prüft, ob PIN oder Karte sorgfältig aufbewahrt wurden. Liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, erstattet die Bank die abgebuchten Beträge über 50 €. Achtung: Werden PIN und Karte zusammen aufbewahrt oder die Sperrung zu spät gemeldet, kann die Haftung des Kunden steigen. Speziell bei Onlinezahlungen und kontaktlosen Zahlungen haftet der Kunde bei nachgewiesenem Kartenmissbrauch ohne eigenes Verschulden nicht. Bei Streit mit der Bank empfiehlt sich rechtliche Beratung.

Unsere Unterstützung im Fall von Kartenmissbrauch

  • Prüfung Ihres Falls nach aktueller Rechtslage und Auswertung der Haftungsvoraussetzungen
  • Begleitung der Kommunikation mit der Bank, einschließlich Fristsetzung und Rückforderungsmanagement
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Kostenerstattung gegenüber Banken, auch außergerichtlich und vor Gericht
  • Präventive Beratung zu Sorgfaltspflichten und Verhinderung von Eigenhaftung
  • Unterstützung bei der Anzeige bei Polizei sowie Beweissicherung für Ihr Verfahren

So sichern wir Ihnen eine bestmögliche Rechtsposition und maximale Rückerstattung bei Kartenmissbrauch.

Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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