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Welche Rechte haben Konkurrenten bei Verstößen?

Konkurrenten können bei wettbewerbswidrigem Verhalten Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz geltend machen, z.B. über eine Abmahnung oder Klage nach dem UWG.

Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht – etwa durch irreführende Werbung, unlautere Vergleichswerbung oder Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten – stehen Mitbewerbern gemäß § 8 UWG verschiedene Ansprüche zu. Dazu zählen insbesondere der Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch sowie Schadenersatz gem. § 9 UWG, sofern ein Schaden entstanden ist. Der übliche erste Schritt ist eine Abmahnung, in der der Konkurrent zur Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Kommt er dem nicht nach, kann gerichtlich im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage reagiert werden. Beispiel: Ein Online-Händler wirbt mit einem „Testsieger“-Siegel ohne Angabe der Quelle oder Datumsangabe. Dies stellt eine unlautere, irreführende Handlung dar. Ein unmittelbarer Konkurrent kann den Händler abmahnen, um sich gegen den ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu wehren und rechtlich Druck aufzubauen. Bei Weigerung erfolgt meist eine einstweilige Verfügung. Die Rechte der Konkurrenten dienen dem Schutz eines fairen Wettbewerbs und der eigenen Marktposition.

Unsere Leistungen bei Wettbewerbsverstößen unter Konkurrenten

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen zielgerichtet in Fällen von wettbewerbswidrigem Verhalten durch Mitbewerber. Mit juristischer Expertise im Internetrecht und Wettbewerbsrecht (UWG) bieten wir maßgeschneiderte Lösungen.

  • Prüfung potenzieller Verstöße: Analyse von Mitbewerberverhalten auf rechtliche Angreifbarkeit
  • Abmahnung: Erstellung und Versand rechtssicherer Abmahnungen inklusive Formulierung von Unterlassungserklärungen
  • Gerichtliche Durchsetzung: Beantragung einstweiliger Verfügungen, Klagen auf Unterlassung und Schadenersatz
  • Verteidigung bei Gegenabmahnung: Strategische Abwehr unberechtigter Gegenmaßnahmen
  • Dauerhafte Wettbewerbsbeobachtung: Aufbau eines Monitorings zur frühzeitigen Erkennung von Rechtsverstößen

Wir vertreten Ihre Interessen effizient – außergerichtlich und gerichtlich – mit klarem Fokus auf wirtschaftliche Durchsetzungskraft.

Stand: 27.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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