Welche Rechte haben Kunden bei SCHUFA-Einträgen?
Kunden haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung veralteter Einträge und Widerspruch gegen falsche oder unberechtigte SCHUFA-Einträge.
Verbraucher können gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA anfordern, um gespeicherte Daten einzusehen. Stellt ein Kunde fest, dass Daten falsch oder veraltet sind – etwa wenn ein Kredit längst zurückgezahlt wurde, der Eintrag aber weiter als offen vermerkt ist –, hat er einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung falscher Einträge gemäß Art. 16 DSGVO und § 35 BDSG. Ein häufiges Fallbeispiel: Ein Kunde entdeckt einen negativen Eintrag über eine angebliche nicht bezahlte Forderung, obwohl er die Rechnung nie erhalten oder bereits bezahlt hat. In diesem Fall kann der Betroffene eine Korrektur verlangen und ggf. Widerspruch einlegen. Unternehmen sind verpflichtet, die SCHUFA über Korrekturen zu informieren, sodass sich fehlerhafte Einträge nicht negativ beim Scoring auswirken dürfen. Für veraltete, erledigte Einträge gelten feste Löschfristen.
Unsere Unterstützung bei SCHUFA-Einträgen
- Prüfung Ihrer SCHUFA-Akte auf unrichtige oder veraltete Einträge.
- Korrespondenz mit Gläubigern und der SCHUFA zur schnellen Berichtigung oder Löschung fehlerhafter Daten.
- Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Vertragspartnern bei unberechtigten Einträgen.
- Gerichtliche Vertretung und einstweilige Verfügungen, falls außergerichtliche Schritte erfolglos bleiben.
- Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Bank- und Datenschutzrecht – für ein faires SCHUFA-Profil und besseren Kreditzugang.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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