Welche Rechte hat der Kreditnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung?
Kreditnehmer können einen Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Bank ist berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, deren Höhe jedoch gesetzlichen Begrenzungen unterliegt. Zudem muss die Bank den Kreditnehmer transparent über Kosten und Rechenweg informieren.
Bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens kann der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Verbraucher ordnungsgemäß hierüber belehrt wurde und ein entsprechender Prozentsatz bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Bank darf dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern, maximal 1% der Restschuld (bei mehr als einem Jahr Restlaufzeit) oder 0,5% (bei weniger als einem Jahr), gemäß § 502 BGB. Beispiel: Ein Verbraucher möchte seinen Immobilienkredit mit noch 80.000 Euro und Restlaufzeit von 14 Monaten vorzeitig begleichen, um eine hohe Zinslast zu meiden. Die Bank darf dann höchstens 1% als Vorfälligkeitsentschädigung ansetzen. Wichtig ist: Die Bank muss die Berechnung der Entschädigung verständlich offenlegen. Verstöße gegen Transparenzpflichten oder fehlerhafte Widerrufsinformationen können darüber hinaus dazu führen, dass der Kreditnehmer gar keine Entschädigung zahlen muss.
Unsere Unterstützung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung
- Rechtliche Prüfung: Analyse Ihres Darlehensvertrags und der Vorfälligkeitsentschädigung auf Rechtskonformität.
- Berechnungsprüfung: Kontrolle, ob die Bank korrekte Werte und Methoden angewendet hat.
- Vertretung: Durchsetzung Ihrer Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht, z. B. bei fehlerhaften Widerrufsinformationen.
- Beratung: Vollständige Information über Kosten, Risiken und Chancen einer vorzeitigen Rückzahlung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!