Welche Rechte hat der leibliche Vater?
Der leibliche Vater hat Anspruch auf Umgangsrecht und kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sorgerecht beantragen. Besteht keine rechtliche Vaterschaft, muss diese ggf. gerichtlich festgestellt werden. Das Kindeswohl ist stets maßgeblich.
Der leibliche Vater hat grundsätzlich ein Umgangsrecht, auch wenn er nicht mit der Mutter zusammenlebt oder nicht mit dem Kind gesetzlich verwandt ist. Voraussetzung ist, dass der Kontakt dem Kindeswohl dient. Ist er nicht rechtlicher Vater (z. B. in Fällen, in denen die Mutter bei Geburt verheiratet ist), muss zuerst in der Regel eine Vaterschaftsanfechtungsklage erheben. Das Familiengericht kann dann aus Kindeswohlgründen entscheiden, ob die Vaterschaft fortbestehen oder die Anfechtung zugelassen wird. Wichtig: Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist nur dann möglich, wenn keine rechtliche Vaterschaft besteht (§ 1600d BGB). Wurde das Kind zum Beispiel in eine Ehe geboren, sodass der Ehemann automatisch rechtlicher Vater wurde, ist ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren nur dann möglich, wenn zuvor eine Vaterschaftsanfechtung erfolgte, die in der Aberkennung der Vaterschaft resultierte.
Wie wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als leiblicher Vater unterstützen
Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht vertreten wir Sie umfassend bei der Wahrung Ihrer väterlichen Rechte. Unsere Leistungen im Überblick:
- Feststellung der rechtlichen Vaterschaft: Wir begleiten Sie bei der Vaterschaftsanerkennung oder vertreten Sie in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren.
- Geltendmachung von Sorge- und Umgangsrecht: Wir prüfen Ihre Chancen auf Sorgerecht und setzen Ihr Umgangsrecht vor Gericht durch – bei Bedarf auch im Wege einer Eilentscheidung.
- Vertretung im Konflikt mit der Mutter: Wir setzen uns für eine Lösung im Sinne des Kindeswohls ein, z. B. durch Mediation oder gerichtliche Anordnung von begleitetem Umgang.
- Verfahrensvertretung: Wir übernehmen für Sie alle Anträge und vertreten Ihre Interessen engagiert gegenüber Behörden und Gerichten.
Mit unserer Spezialisierung im Familienrecht begleiten wir Sie zuverlässig durch alle rechtlichen Schritte – zielgerichtet, diskret und lösungsorientiert.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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