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Welche Rechte hat der leibliche Vater?

Der leibliche Vater hat Anspruch auf Umgangsrecht und kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sorgerecht beantragen. Besteht keine rechtliche Vaterschaft, muss diese ggf. gerichtlich festgestellt werden. Das Kindeswohl ist stets maßgeblich.
Der leibliche Vater hat grundsätzlich ein Umgangsrecht, auch wenn er nicht mit der Mutter zusammenlebt oder nicht mit dem Kind gesetzlich verwandt ist. Voraussetzung ist, dass der Kontakt dem Kindeswohl dient. Ist er nicht rechtlicher Vater (z. B. in Fällen, in denen die Mutter bei Geburt verheiratet ist), muss er zunächst eine Vaterschaftsanerkennung einreichen oder per Gericht feststellen lassen (§1592 BGB). Ein Beispiel: Ein Mann hat mit einer verheirateten Frau ein Kind, der Ehemann ist rechtlicher Vater. Der leibliche Vater kann in diesem Fall eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Nach erfolgreicher Feststellung kann er beim Familiengericht die Mitübertragung des gemeinsamen Sorgerechts beantragen (§1626a BGB), wenn er das Kindeswohl nicht gefährdet. Selbst ohne Sorgerecht hat er ein eigenständiges Umgangsrecht gemäß §1684 BGB. Gerichte prüfen dabei regelmäßig, ob und wie eine Beziehung zwischen Vater und Kind besteht bzw. gefördert werden kann. Das Familiengericht kann z. B. auch begleiteten Umgang anordnen, wenn ein Konflikt mit der Mutter besteht.

Wie wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als leiblicher Vater unterstützen

Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht vertreten wir Sie umfassend bei der Wahrung Ihrer väterlichen Rechte. Unsere Leistungen im Überblick:

  1. Feststellung der rechtlichen Vaterschaft: Wir begleiten Sie bei der Vaterschaftsanerkennung oder vertreten Sie in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren.
  2. Geltendmachung von Sorge- und Umgangsrecht: Wir prüfen Ihre Chancen auf Sorgerecht und setzen Ihr Umgangsrecht vor Gericht durch – bei Bedarf auch im Wege einer Eilentscheidung.
  3. Vertretung im Konflikt mit der Mutter: Wir setzen uns für eine Lösung im Sinne des Kindeswohls ein, z. B. durch Mediation oder gerichtliche Anordnung von begleitetem Umgang.
  4. Verfahrensvertretung: Wir übernehmen für Sie alle Anträge und vertreten Ihre Interessen engagiert gegenüber Behörden und Gerichten.

Mit unserer Spezialisierung im Familienrecht begleiten wir Sie zuverlässig durch alle rechtlichen Schritte – zielgerichtet, diskret und lösungsorientiert.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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