Welche Rechte hat ein Kunde auf Auskunft über seine Daten?
Kunden haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, von Banken eine umfassende Auskunft über alle verarbeiteten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, Empfänger und Verarbeitungszwecke zu verlangen.
Das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO gibt Bankkunden das Recht, bei ihrem Kreditinstitut Informationen über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Dazu zählen unter anderem Kontaktdaten, Kontobewegungen, Bonitätsauskünfte, interne Vermerke oder Bewertungsdaten. Fragt etwa Herr Müller bei seiner Bank an, welche Daten zu seiner Person gespeichert werden, muss die Bank innerhalb eines Monats kostenlos Auskunft erteilen. Die Auskunft muss detailliert sein und auch über Empfänger der Daten (z.B. Schufa, Auskunfteien), Aufbewahrungsdauer und Rechte des Kunden informieren. Werden die Daten nicht korrekt oder gar nicht bereitgestellt, kann Herr Müller sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden und ggf. die Löschung oder Korrektur der Daten verlangen. Die Bank darf die Auskunft nur in speziellen Ausnahmefällen verweigern, etwa wenn dadurch Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Unsere Unterstützung bei Auskunftsansprüchen im Bankrecht
Prüfung Ihrer Ansprüche: Wir analysieren, ob und in welchem Umfang ein Auskunftsanspruch gegenüber Ihrer Bank vorliegt.
Antragstellung: Wir formulieren präzise Auskunftsersuchen nach DSGVO und setzen diese rechtssicher bei Banken durch.
Überprüfung der Bankauskunft: Wir prüfen die Vollständigkeit und Korrektheit der erhaltenen Informationen sowie die Einhaltung gesetzlicher Fristen.
Durchsetzung weiterer Rechte: Bei unvollständiger oder verweigerter Auskunft vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Bank und – falls erforderlich – vor Aufsichtsbehörden oder Gerichten.
Beratung zu Datenberichtigung oder -löschung: Wir unterstützen Sie, wenn gespeicherte Daten unzutreffend sind oder eine Löschung verlangt werden soll.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.