Welche rechtlichen Folgen hat die Ehe?
Die Ehe begründet eine gesetzliche Unterhaltspflicht, ein gesetzliches Erbrecht, steuerliche Vorteile und wirkt sich auf das Vermögen durch den Güterstand aus. Außerdem sind Entscheidungen im Krankheitsfall gegenseitig möglich.
Mit der Eheschließung treten automatisierte rechtliche Konsequenzen in Kraft. Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern keine andere Regelung per Ehevertrag vereinbart wurde. Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet werden, verbleiben grundsätzlich im Alleineigentum des jeweiligen Ehegatten (§ 1363 Abs. 2 BGB). Bei der Beendigung der Ehe durch eine rechtskräftige Scheidung wird jedoch ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses (Zugewinn) vorgenommen. Dabei hat der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn den Anspruch auf Ausgleich gegenüber dem anderen. Zudem verpflichtet die Ehe zur gegenseitigen Unterstützung und Unterhalt, sowohl während der Ehe als auch nach einer Scheidung. Im Todesfall eines Ehepartners greift das gesetzliche Erbrecht, wonach der überlebende Ehegatte einen gesetzlichen Erbanteil erhält, falls keine letztwillige Verfügung des Erblassers vorliegt. Ein Ehepartner, der im Testament als Erbe nicht berücksichtigt wird oder nur einen zu geringen Anteil erhält, kann seinen Pflichtteil fordern. Auch auf das Steuerrecht hat die Ehe Einfluss: Ehepartner können eine gemeinsame Veranlagung wählen und vom Ehegattensplitting profitieren. Zudem wirkt sich die Ehe auf den Zugewinnausgleichsanspruch aus. Beispiel: Eine Frau heiratet einen selbstständigen Unternehmer. Im Verlauf der Ehe investiert er in seine Firma, während sie zu Hause bei den Kindern bleibt. Kommt es zur Scheidung, hat sie Anspruch auf Zugewinnausgleich – der während der Ehe geschaffene Unternehmenswert wird rechnerisch hälftig aufgeteilt. Ohne Ehevertrag hätte sie trotz fehlender formeller Beteiligung ein erhebliches Anrecht.
Unsere Unterstützung im Familienrecht rund um die Ehe
Unsere Kanzlei bietet rechtliche Beratung zu allen ehebezogenen Rechtsfolgen, sowohl im Vorfeld einer Eheschließung als auch im Trennungs- oder Krisenfall:
- Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen (z. B. Güterstand, Unterhalt, Erbfolge)
- Beratung zu Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich
- Unterstützung bei steuerlichen Vorteilen der Ehe wie Ehegattensplitting
- Rechtsvertretung bei Trennung, Scheidung und Folgesachen
- Regelung von Unterhaltsansprüchen und Versorgungsausgleich
Mit fundiertem Fachwissen im Familienrecht begleiten wir Sie vorausschauend sowie konfliktvermeidend durch alle rechtlichen Aspekte der Ehe.
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