Welche rechtlichen Folgen hat die Ehe?

Die Ehe begründet eine gesetzliche Unterhaltspflicht, ein gesetzliches Erbrecht, steuerliche Vorteile und wirkt sich auf das Vermögen durch den Güterstand aus. Außerdem sind Entscheidungen im Krankheitsfall gegenseitig möglich.

Mit der Eheschließung treten automatisierte rechtliche Konsequenzen in Kraft. Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern keine andere Regelung per Ehevertrag vereinbart wurde. Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet werden, verbleiben grundsätzlich im Alleineigentum des jeweiligen Ehegatten (§ 1363 Abs. 2 BGB). Bei der Beendigung der Ehe durch eine rechtskräftige Scheidung wird jedoch ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses (Zugewinn) vorgenommen. Dabei hat der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn den Anspruch auf Ausgleich gegenüber dem anderen. Zudem verpflichtet die Ehe zur gegenseitigen Unterstützung und Unterhalt, sowohl während der Ehe als auch nach einer Scheidung. Im Todesfall eines Ehepartners greift das gesetzliche Erbrecht, wonach der überlebende Ehegatte einen gesetzlichen Erbanteil erhält, falls keine letztwillige Verfügung des Erblassers vorliegt. Ein Ehepartner, der im Testament als Erbe nicht berücksichtigt wird oder nur einen zu geringen Anteil erhält, kann seinen Pflichtteil fordern. Auch auf das Steuerrecht hat die Ehe Einfluss: Ehepartner können eine gemeinsame Veranlagung wählen und vom Ehegattensplitting profitieren. Zudem wirkt sich die Ehe auf den Zugewinnausgleichsanspruch aus. Beispiel: Eine Frau heiratet einen selbstständigen Unternehmer. Im Verlauf der Ehe investiert er in seine Firma, während sie zu Hause bei den Kindern bleibt. Kommt es zur Scheidung, hat sie Anspruch auf Zugewinnausgleich – der während der Ehe geschaffene Unternehmenswert wird rechnerisch hälftig aufgeteilt. Ohne Ehevertrag hätte sie trotz fehlender formeller Beteiligung ein erhebliches Anrecht.

Unsere Unterstützung im Familienrecht rund um die Ehe

Unsere Kanzlei bietet rechtliche Beratung zu allen ehebezogenen Rechtsfolgen, sowohl im Vorfeld einer Eheschließung als auch im Trennungs- oder Krisenfall:

  • Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen (z. B. Güterstand, Unterhalt, Erbfolge)
  • Beratung zu Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich
  • Unterstützung bei steuerlichen Vorteilen der Ehe wie Ehegattensplitting
  • Rechtsvertretung bei Trennung, Scheidung und Folgesachen
  • Regelung von Unterhaltsansprüchen und Versorgungsausgleich

Mit fundiertem Fachwissen im Familienrecht begleiten wir Sie vorausschauend sowie konfliktvermeidend durch alle rechtlichen Aspekte der Ehe.

Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 3 und 3?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.