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Welche rechtlichen Schritte gibt es bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Betroffene können die Belästigung intern melden, eine Beschwerde nach § 13 AGG einreichen und arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Schritte einleiten. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um weitere Belästigungen zu verhindern. Falls erforderlich, kann eine Klage auf Unterlassung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld eingereicht werden.

Ein Arbeitnehmer wird wiederholt von einem Kollegen mit unerwünschten Berührungen und anzüglichen Kommentaren belästigt. Zunächst meldet er dies gemäß § 13 AGG intern der Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist nach § 12 AGG verpflichtet, die Situation zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie eine Abmahnung oder Versetzung des Täters. Falls der Arbeitgeber untätig bleibt, kann der Betroffene rechtliche Schritte einleiten: 1. **Arbeitsrechtlich**: Klage auf Unterlassung, Abmahnung oder Kündigung des Täters. Zudem kann der Betroffene eine Beendigungskündigung mit Anspruch auf Abfindung geltend machen (§ 15 AGG). 2. **Zivilrechtlich**: Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche nach § 15 AGG. 3. **Strafrechtlich**: Anzeige wegen sexueller Belästigung nach § 184i StGB. Wichtig ist die Dokumentation der Vorfälle (Zeugen, Schriftverkehr). Eine anwaltliche Beratung hilft bei der Wahl der besten Strategie und sichert die rechtlichen Ansprüche.

Unterstützung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Unsere Kanzlei hilft Betroffenen, ihre Rechte durchzusetzen und Schutzmaßnahmen einzuleiten. Wir unterstützen bei:

  • Interner Beschwerde: Unterstützung bei der Meldung an den Arbeitgeber und Prüfung der Umsetzungsmaßnahmen.
  • Arbeitsrechtlichen Schritten: Beratung zu Abmahnungen, Kündigungen oder Schadensersatzansprüchen nach dem AGG.
  • Zivil- und Strafverfahren: Durchsetzung von Entschädigungsforderungen sowie Unterstützung bei Strafanzeigen.
  • Prävention: Beratung für Unternehmen zur Erfüllung ihrer Schutzpflichten gemäß § 12 AGG.

Wir bieten diskrete und kompetente Rechtsberatung, um Betroffenen schnell und effektiv zu helfen.

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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