Welche Rechtsnatur haben Giroverträge?

Ein Girovertrag ist ein Vertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Kunden über die Führung eines Girokontos. Er regelt die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, etwa durch Überweisungen, Lastschriften bzw. Kartenzahlungen.

Der Girovertrag verpflichtet das Kreditinstitut zur Führung eines Girokontos, Übernahme und Ausführung von Zahlungsaufträgen sowie zur dauerhaften Erfassung der Kontoumsätze. Juristisch handelt es sich um einen atypischen gegenseitigen Vertrag nach § 675 BGB, ergänzt um Regelungen aus dem Zahlungsdienstevertrag und Verwahrungsvertrag. Beispiel: Ein Kunde beauftragt seine Bank, eine Überweisung auszuführen. Die Bank muss die Buchung ordnungsgemäß sowie zeitnah vornehmen und den Kunden über die Kontobewegung informieren. Kommt es dabei zu Fehlern (z.B. verspätete Ausführung, falscher Empfänger), kann der Kunde Schadensersatz verlangen, gestützt auf die schuldrechtlichen Pflichten aus dem Girovertrag. Der Vertrag umfasst typischerweise auch die Buchung von Gutschriften (z.B. Gehaltseingang), Lastschriften, Kartenzahlungen und regelmäßige Kontoauszüge. Kündigung, Gebührengestaltung und Haftung für Fehlbuchungen werden individuell vertraglich geregelt oder fallen auf gesetzliche Vorschriften zurück. Der Girovertrag ist somit rechtlich nicht ausdrücklich durch das BGB typisiert, sondern setzt sich aus verschiedenen schuldrechtlichen und dienstleistungsrechtlichen Elementen zusammen.

Leistungen Ihrer Kanzlei im Bereich Girovertrag

  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen: Wir analysieren Vertragsdokumente und prüfen Ihre Ansprüche bei fehlerhaften Buchungen, unrechtmäßigen Gebühren oder zu Unrecht verweigerten Verfügungen.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Bei Streitigkeiten übernehmen wir die Kommunikation mit Kreditinstituten und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.
  • Vertragsanalyse & Anpassung: Wir überprüfen Ihre Giroverträge auf Klauselwirksamkeit (z.B. Preisanpassungsklauseln, Kündigungsfristen) und verhandeln bei Bedarf mit der Bank.
  • Schadensersatzforderungen: Wir setzen Schadensersatzansprüche durch, falls Ihnen durch Pflichtverletzungen der Bank (z.B. bei Überweisungsfehlern und Sperrung des Kontos) nachweislich ein Schaden entstanden ist.
Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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